Schuldsprüche für Frauen-Trio im Klagenfurter Mordprozess

Im Mordprozess am Landesgericht Klagenfurt sind am Dienstag alle drei Angeklagten von den Geschworenen schuldig gesprochen worden. Die 48-jährige Erstangeklagte wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Die 44 Jahre alte Zweitangeklagte, die das 72-jährige Opfer erwürgt und mehrere Brände gelegt hatte, erhielt 20 Jahre Haft, beide werden in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Die Drittangeklagte, die sich für den Mord nicht verantworten musste, erhielt drei Jahre Haft wegen Betrugs und Beihilfe zur Brandstiftung. Die Erstangeklagte wurde von den Geschworenen einstimmig der Anstiftung zum Mord und zur mehrfachen Brandstiftung sowie des schweren Betrugs schuldig erkannt. Die Zweitangeklagte ist - ebenso einstimmig - des Mordes und der Brandstiftung schuldig, auch bei der 62 Jahre alten Drittangeklagten erfolgte der Wahrspruch der Geschworenen einstimmig.

Richter Dietmar Wassertheurer begründete die Strafen für die Erst- und Zweitangeklagte unter anderem mit dem planvollen Vorgehen, den langen Zeitraum der Taten, vor allem in Bezug auf die Betrügerinnen. Dazu komme die Geldgier, das Ausnutzen von leichtgläubigen Opfern. Auch generalpräventive Überlegungen hätten eine Rolle gespielt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig

Bei der Drittangeklagten sei keine teilbedingte Strafe verhängt worden, der lange Zeitraum der Taten sei hier ausschlaggebend gewesen, ebenso das Ausnutzen der Opfer. Die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher sei aufgrund der Gefährlichkeit der Zweitangeklagten und ihrer Persönlichkeitsstörung auszusprechen gewesen. Bei der Erstangeklagten sei dies aufgrund ihrer Persönlichkeitsstörung und der Abartigkeit höheren Grades der Fall gewesen. Es bestehe die höchste Gefahr neuerlicher Straftaten bis hin zum Mord.

Hans Gradischnig, Verteidiger der 48-jährigen Erstangeklagten, meldete sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen das Urteil an. Wolfgang Blaschitz gab für die Zweitangeklagte ebenso keine Erklärung ab wie Martin Prett als Vertreter der Drittangeklagten und Staatsanwältin Bettina Dumpelnik.

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