Anklage gegen Ex-Langläufer Wurm und Ex-ÖSV-Trainer erhoben

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat in Zusammenhang mit der „Operation Aderlass“ weitere Anklagen erhoben. Betroffen sind Ex-Langläufer Harald Wurm und Ex-Langlauf-Trainer Gerald H. Letzterer soll mehrere Langläufer beim Doping unterstützt haben. Die Anklage lautet auf Vergehen nach dem Antidopinggesetz und Sportbetrug. Wurm muss sich wegen Beitrages zum Doping und zum Sportbetrug verantworten.

Wurm wird zudem falsche Beweisaussage vorgeworfen. Gegen ihn war bereits im Jahr 2015 eine mehrjährige Sperre wegen Dopings ausgesprochen worden.

Das Gericht hat die Anklage gegen Gerald H. in das Verfahren gegen Dürr einbezogen. Somit wird Montag kommender Woche am Landesgericht Innsbruck gemeinsam über die Anklagen gegen Dürr und Gerald H. verhandelt.

Wurm hatte sich bereits im Jahr 2016 vor Gericht verantworten müssen. Das damalige Strafverfahren wurde diversionell erledigt und damit nach Zahlung eine Geldstrafe eingestellt. Nun wurde er angeklagt, weil er - und das war im damaligen Strafverfahren noch nicht bekannt - im Jahr 2015 die Lieferung eines Spezialkühlschrankes, der zur Lagerung von Blutbeuteln diente, zum deutschen Sportmediziner Mark S. nach Erfurt veranlasst haben soll. Der Kühlschrank war bis zu seiner Sicherstellung im Rahmen der „Operation Aderlass“ im Februar 2019 zur Lagerung der Blutbeutel verwendet worden.

Da die Staatsanwaltschaft davon ausgehe, dass Wurm wusste, wofür der Kühlschrank verwendet werden wird, habe er sich wegen Beitrags zu Doping und zum Sportbetrug zu verantworten, so die Anklagebehörde. Zudem wird ihm falsche Beweisaussage vorgeworfen, weil er zu Beginn der Ermittlungen ausgesagt habe, dass er den Sportmediziner nicht kenne. Ein Verhandlungstermin stand vorerst noch nicht fest.