Plus

Sicherheitspersonal: „Ein Türsteher darf sich wehren“

Türsteher hätten dieselben Rechte wie alle anderen Staatsbürger auch, sagt Alfred Kovacs, WK-Sprecher für das Sicherheitsgewerbe.
© iStockphoto

Die Frage, was sich Sicherheitspersonal erlauben kann, wirft ein Fall aus Innsbruck auf.

Aktion erforderlich

Ihr Gerät scheint nicht mit dem Internet verbunden zu sein. Bitte überprüfen Sie Ihre Internetverbindung und versuchen Sie dann erneut, die Seite zu laden.

Verwandte Themen