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Sicherheitspersonal: „Ein Türsteher darf sich wehren“
Türsteher hätten dieselben Rechte wie alle anderen Staatsbürger auch, sagt Alfred Kovacs, WK-Sprecher für das Sicherheitsgewerbe.
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Die Frage, was sich Sicherheitspersonal erlauben kann, wirft ein Fall aus Innsbruck auf.
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