Anklage gegen Beschuldigten nach Brandanschlag bei FPÖ NÖ

Im Fall um den Brandanschlag auf die Landesgeschäftsstelle der FPÖ Niederösterreich hat die Staatsanwaltschaft St. Pölten Anklage gegen den Beschuldigten eingebracht. Dem Mann wird unter anderem versuchte Brandstiftung zur Last gelegt, bestätigte Behördensprecher Leopold Bien einen Bericht der „Kronen Zeitung“. Die drei Komplizen des Verdächtigen wurden noch nicht ausgeforscht.

Die Anklage umfasst Bien zufolge auch die Vorwürfe der gefährlichen Drohung, des Widerstands gegen die Staatsgewalt sowie der Verleumdung. Diese drei Punkte beziehen sich laut dem Sprecher auf Vorgänge, die sich nach der Inhaftierung des Beschuldigten in der Justizanstalt St. Pölten zugetragen haben. Der Mann befindet sich dort in Strafhaft, nachdem er wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt in einer anderen Causa rechtskräftig zu neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden war.

Weiter keine offiziellen Angaben wurden zur Identität des Beschuldigten gemacht. Medienberichten zufolge handelt es sich um einen zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alten Afghanen.

An dem Brandanschlag am 12. August 2019 in der niederösterreichischen Landeshauptstadt waren vier Personen beteiligt. Die Angriffe erfolgten nach Polizeiangaben mit Wurfbrandsätzen.

Der Beschuldigte wurde festgenommen, nachdem er sich in einem Krankenhaus hatte behandeln lassen. Laut Exekutive hatte der Mann Brandwunden am Körper. Diese wurden von seinem Anwalt als ältere Verletzungen eingestuft - eine Version, die die Anklagebehörde nach Einholung eines Sachverständigengutachtens für „nicht glaubwürdig“ befand.

Udo Landbauer, Landespartei- und Klubobmann der niederösterreichischen Freiheitlichen, forderte unterdessen eine „Entschuldigung von all jenen, die die Gürtellinie bewusst unterschritten haben und den Brandanschlag als Inszenierung abgetan haben. Er reagierte damit auf die Anklageerhebung. „Mit der ersten Anklage durch die Staatsanwaltschaft greift der Rechtsstaat gegen einen Feind der Demokratie durch“, hielt Landbauer außerdem fest. Der Beschuldigte müsse nun „mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft werden“.

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