Fünf Schuldsprüche in Prozess um Supermarkt-Überfall in NÖ

Mit fünf Schuldsprüchen hat am Mittwoch am Landesgericht Wiener Neustadt der Prozess um einen Supermarkt-Überfall mit kurzzeitiger Geiselnahme in Günselsdorf (Bezirk Baden) geendet. Die litauischen Staatsbürger fassten wegen erpresserischer Entführung und schweren Raubes Freiheitsstrafen von sieben bis 19 Jahren aus. Die Urteile sind nicht rechtskräftig, da der Staatsanwalt keine Erklärung abgab.

Der Erstangeklagte (33) muss für 17 Jahre in Haft, der Zweitangeklagte (23) für 15 Jahre. 19 Jahre setzte es für den Drittangeklagten, sieben bzw. zwölf Jahre für Viert- und Fünftangeklagten. Alle Beschuldigten waren vorbestraft.

Der Überfall auf das Lebensmittelgeschäft im Bezirk Baden war am Abend des 16. Februar 2019 verübt worden. Als unmittelbare Täter sollen die beiden Erstangeklagten fungiert haben. Das Duo soll in Günselsdorf kurz vor Ladenschluss mehrere Personen mit Waffen bedroht und später vier Angestellte des Geschäfts sowie einen Kunden gefesselt haben. Nach dem Eintreffen des ersten Polizei-Streifenwagens soll einer der Beschuldigten mit einer Pistole durch eine Glasscheibe des Supermarkts auf einen Beamten gezielt haben. Daraufhin schoss dieser in Richtung des Litauers, verfehlte den Mann aber.

Wenig später verließen die beiden Erstangeklagten mit einer Supermarkt-Mitarbeiterin als Geisel das Geschäft. Die Frau riss sich los, die Beschuldigten eilten davon und flüchteten. Erbeutet wurde Polizeiangaben zufolge ein niedriger fünfstelliger Eurobetrag. Verletzt wurde niemand.

Die Angestellten des Geschäfts wurden im Anschluss psychologisch betreut. Wie am dritten Prozesstag am Mittwoch bekannt wurde, verlor die Frau, die kurzzeitig als Geisel gedient hatte, aufgrund der Spätfolgen der Ereignisse ihren Arbeitsplatz.

Ein geplanter weiterer Überfall der Litauer in Hollabrunn scheiterte im März. Der Drittangeklagte (34) soll die Unterfangen jeweils geplant haben, während der Viertangeklagte (30) beim Überfall in Günselsdorf als Fahrer agierte. Der Fünftangeklagte im Alter von 37 Jahren gilt als Beitragstäter.

Ausgeforscht wurde das Quintett in den Monaten nach dem Coup. Die Männer sollen Teil einer neunköpfigen Tätergruppe gewesen sein, die in wechselnden Konstellationen vorgegangen war.