Tiroler Polizist mit Geld zugewedelt: Fernfahrer muss 1920 Euro Strafe zahlen
Ein Lkw-Fahrer wurde verurteilt, weil er versuchte, durch Bestechung einer Strafe zu entgehen. Jetzt wurde er am Landesgericht zu einer Geldstrafe verurteilt.
Während ein Lasterfahrer aus Griechenland sich auf Verständigungsprobleme hinausreden wollte, war sich der Polizeibeamte sicher: Das war ein Bestechungsversuch. Aber von vorne. Der 58-jährige Lkw-Lenker wurde unlängst auf der Fernpassroute von der Exekutive angehalten. „Ich habe vom Fahrer den Ausdruck des Tachographen verlangt. Da wurde er nervös“, schilderte der Polizist gestern vor dem Landesgericht Innsbruck. „Seine linke Hand glitt in die Hosentasche, er hat einen 100-Euro-Schein rausgeholt und mir damit zugewedelt. Ich habe abgewinkt“, sagte der Beamte.
Dann sei aufgekommen, dass der Grieche mit gefälschten Fahrerkarten unterwegs war, mit den 100 Euro habe er wohl die drohende Strafe abwenden wollen. „Seine Mimik und Gestik ließen mich darauf schließen. Als ich dann im Kontroll-Container seine Daten aufgenommen habe, holte er den Geldschein noch einmal hervor.“ Völlig falsch verstanden fühlte sich der angeklagte Grieche. Dieser gab zwar zu, mit gezinktem Fahrtenschreiber unterwegs gewesen zu sein, stritt aber den Bestechungsversuch ab: „Ich wollte nur einen Teil der Strafe zahlen.“ Das Gericht glaubte dem 58-Jährigen nicht und verurteilte ihn, rechtskräftig, zu einer zur Hälfte bedingten Geldstrafe von 1920 Euro.
Prozess wegen Gebrülle eines Angeklagten vertagt
Eine Geldstrafe von 720 Euro – die Hälfte davon bedingt – muss eine 54-Jährige zahlen. Sie bekannte sich schuldig, als Geschäftsführerin einer Firma im Unterland durch schlampige Buchführung und Auszahlung eines überhöhten Gehaltes an sich selbst, den wirtschaftlichen Ruin des Unternehmens mit begünstigt und Gläubiger damit geschädigt zu haben. Das Urteil ist rechtskräftig.
Stramm stand der 55-Jährige gestern im Verhandlungssaal, wollte sich trotz Aufforderung nicht setzen. „Wer bist du? Du bist nicht für mich zuständig“, schrie der Oberländer die Richterin am Innsbrucker Landesgericht an. Verantworten musste sich der Mann neben versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt auch wegen des Vorwurfs, an einer staatsfeindlichen Bewegung teilgenommen zu haben. Zweimal habe er laut Anklage im Vorjahr einem so genannten „Gerichtshof der Menschenrechte“ in Imst beigewohnt und dort unter anderem gegen den Tiroler Landeshauptmann Zwangsmaßnahmen gefordert und angekündigt. Weil der Mann unentwegt weiterbrüllte, wurde die Verhandlung vertagt. Ein psychiatrisches Gutachten soll nun sowohl Zurechnungsfähigkeit als auch mögliche Gefahren, die vom 55-Jährigen ausgehen, prüfen. (bfk)