Regierungsauftrag an Orban in Rumänien „verfassungswidrig“

In Rumänien hat das Verfassungsgericht am Montag die Pläne von Präsident Klaus Johannis sowie der geschäftsführend regierenden Liberalen betreffend vorgezogene Neuwahlen durchkreuzt. Die Verfassungshüter gaben überraschend einer Klage der Postkommunisten (PSD) statt und befanden den neuerlichen Regierungsauftrag an Ministerprästudent Ludovic Orban (Liberale Partei/PNL) für verfassungswidrig.

Obwohl die rumänische Verfassung dem Staatsoberhaupt alle Freiheit in puncto Regierungsauftrag einräumt, solange keine Fraktion eine absolute Mehrheit hält, sahen die Verfassungsrichter einen Organstreit zwischen Präsidentschaft und Parlament gegeben. Staatschef Johannis habe jemanden mit der Regierungsbildung zu beauftragen, der „eine tatsächliche Mehrheit hinter sich versammeln kann“, stellten die Verfassungsrichter, die mehrheitlich als PSD-nahe gelten, in ihrem Urteil fest. De facto hält gegenwärtig im rumänischen Parlament jedoch weder ein „Lager“ noch eine Fraktion die Mehrheit. Die Regierung unter Orban war eine Minderheitsregierung.

Das Urteil des Verfassungsgerichts erfolgte wenige Minuten vor Beginn der geplanten Vertrauensabstimmung im Parlament über das Kabinett Orban II. Davon hatte sich der abgewählte und frisch designierte liberale Regierungschef de facto ein Misstrauensvotum erhofft, um die angestrebten vorgezogenen Neuwahlen einen entscheidenden Schritt voran zu bringen. Durch die Entscheidung wird die Abstimmung jedoch hinfällig. Johannis muss nun jemand anderen mit der Regierungsbildung beauftragen. Der Staatschef kündigte für Montagabend eine Stellungnahme zum jüngsten VG-Urteil an.

Die oppositionellen Postkommunisten, die linksliberale ALDE und die Kleinpartei Pro Romania des ehemaligen Premierministers Victor Ponta hatten sich in den vergangenen Tagen wiederholt für eine Allparteien-Regierung unter einem technokratischen Regierungschef ausgesprochen. Ob Johannis diesem Wunsch nun nachkommen wird, bleibt abzuwarten. Der Fahrplan für vorgezogene Neuwahlen im Juni gerät nichtsdestotrotz gehörig ins Wanken, während die Regierungskrise in Rumänien sich vorerst nicht ent-, sondern eher noch mehr verschärft.

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