Nur vier Wahlkampfkomitees seit 2017 gemeldet

Bis 1. Jänner mussten die Parteien dem Rechnungshof melden, von welchen Personenkomitees sie im Wahlkampf unterstützt wurden. ÖVP, SPÖ und Grüne haben für vier Komitees nun Ausgaben von 235.637 Euro angegeben. Das „Team Kurz“ der ÖVP, eigentlicher Anlass für die von SPÖ, FPÖ und JETZT betriebene Meldepflicht, findet sich nicht in der Liste: Es leistete laut ÖVP keine „materielle Unterstützung“.

Als Personenkomitee gilt eine von der Partei getrennte Organisation mit dem Ziel, die Partei oder ihre Kandidaten „materiell zu unterstützen“. Bis spätestens 1. Jänner 2020 mussten die Parteien dem Rechnungshof die Einnahmen und Ausgaben dieser Komitees offenlegen. Das wurde bei der von SPÖ, FPÖ und Liste JETZT betriebenen Verschärfung des Parteiengesetzes im Vorjahr beschlossen.

Laut der vom Rechnungshof veröffentlichten Liste haben die Parteien nun vier Komitees gemeldet, die in Summe 213.840 Euro eingenommen und 235.637 Euro ausgegeben haben. Fast die Hälfte (115.896,38 Euro) entfällt auf das Personenkomitee des Kärntner Landeshauptmannes Peter Kaiser (SPÖ), der 2018 eine Landtagswahl zu schlagen hatte.

Die anderen Personenkomitees betreffen die EU-Wahl: Die ÖVP meldete eine „Initiative Karas für Europa“ mit Ausgaben von 7.813 Euro sowie eine Initiative „Rot-Weiß-Rot in Europa“ mit Ausgaben von 111.922 Euro (bzw. 90.126 Euro Einnahmen). Die Grünen meldeten zwar ebenfalls ein Komitee für Parteichef Werner Kogler, nannten aber weder Einnahmen noch Ausgaben. Generalsekretär Thimo Fiesel begründet das damit, dass man die „sehr geringen Ausgaben“ der Partei für das Komitee (rund 11.000 Euro) in die offiziellen Wahlkampfkosten eingerechnet habe.

Nicht gemeldet hat die ÖVP, wie aus der Mitteilung des Rechnungshofs hervorgeht, Unterstützungsplattformen wie „Team Kurz“ bei der Nationalratswahl 2017, „Wir für Haslauer“ bei der Salzburger sowie „Wir für Platter“ bei der Tiroler Landtagswahl 2018. Begründet wird dies damit, dass diese keine „materielle Unterstützung“ geleistet, sondern Unterstützer auf einer Online-Plattform gesammelt hätten. Auch das Personenkomitee für SPÖ-Chef Christian Kern aus dem Wahlkampf 2017 („Team A“) findet sich nicht auf der Liste.

Die SPÖ begründete die Nicht-Meldung des Personenkomitees für Christian Kern damit, dass es nicht von einem Verein, sondern von der Partei selbst betrieben wurde. Man habe vom ursprünglichen Plan eines externen Komitees Abstand genommen und das „Team A“ von einer Parteiangestellten betreuen lassen, so ein Sprecher zur APA. Somit sei die Nicht-Meldung an den Rechnungshof korrekt.

Die ÖVP hat am Montag betont, dass das „Team Kurz“ von der Partei betrieben werde und daher kein meldepflichtiges Personenkomitee sei. „Alle Aktivitäten wurden über die Partei abgewickelt und finanziert, daher auch bei der Partei verbucht“, sagte eine Sprecherin. Die Spendeneinnahmen der beiden anderen Komitees für die EU-Wahl sollen demnach im Rechenschaftsbericht 2018 veröffentlicht werden.

Es habe auch keine Geldflüsse zwischen Partei und Komitee gegeben, erklärte Sucher. Dennoch werde nun die Frage geprüft, ob die Ausgaben des Personenkomitees als Sachspenden an die Partei zu deklarieren gewesen wären. Sucher: „Das war nicht unser Geld und nicht unsere Kampagne.“ Trotzdem muss die Kärntner SPÖ nun Unterlagen zusammenstellen, um sie über die Bundespartei an den Rechnungshof weiterzuleiten, der in dem Zusammenhang auch den Rechenschaftsbericht der Kärntner SPÖ für 2018 prüft. Die Wahlkampfkosten sind im Rechenschaftsbericht mit 476.172,08 Euro angegeben.

Für die Kampagne des Personenkomitees engagiert hat sich unter anderem Gilbert Isep, der die SPÖ in Aufsichtsräten im landesnahen Bereich vertritt. Die 115.896,38 Euro Budget wurden aus Spenden lukriert, sagte er nun auf Anfrage. Ausgegeben habe man das Geld vor allem für Inserate. Isep betonte, dass sich in dem Komitee nicht nur SPÖ-Mitglieder engagierten und dass für Kaiser als Person und nicht für die Partei geworben worden sei.

Ob sich der Rechnungshof damit zufriedengeben wird, ist noch unklar. „Sollten sich zu diesen entgegengenommenen Meldungen Fragen für den Rechnungshof ergeben, werden diese bei der Kontrolle der Rechenschaftsberichte der Parteien abgeklärt“, teilte ein Sprecher am Montag mit.

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