Corona-Krise

„Schulhefte nicht lebensnotwendig": Sackl-Kontrolle in Supermarkt

Lebensmittelhändler dürfen laut Verordnung derzeit keine Spielwaren verkaufen.
© iStockphoto

In der Steiermark gab es eine Anzeige wegen eines Schulheft-Kaufs. Das Ministerium verweist auf die Verkehrsbeschränkung.

Judenburg, Wien, Innsbruck – Weil im steirischen Judenburg eine Frau an der Kassa eines Drogeriemarktes von der Polizei dahingehend kontrolliert wurde, ob sie denn tatsächlich Güter des täglichen Bedarfs eingekauft hat, zeigen sich Händler und Konsumenten verunsichert. Die Frau gab laut einem Bericht der Kleinen Zeitung an, Schulhefte für ihren Sohn gekauft zu haben. Mit den Worten „Das ist nichts Lebensnotwendiges“ kündigte der Polizist demnach an, dass ihr eine Strafe drohe.

Hintergrund der Polizeikontrolle war laut dem Bezirkshauptmann-Stellvertreter Peter Plöbst eine Anzeige gegen die Drogeriemarktkette. In der Verordnung für den Handel heißt es nämlich, dass nur Bedürfnisse des täglichen Lebens gedeckt werden dürfen. Der Drogeriemarkt biete aber auch Waren an, die möglicherweise darüber hinausgehen. Neben Drogeriebedarf werden dort auch Spielwaren oder eben Schulbedarf verkauft.

Eines vorweg: Ein Pressesprecher der Tiroler Landespolizeidirektion erklärte auf TT-Anfrage, dass in Tirol keine Kontrollen von Einkaufssackerln vorgesehen sind. Man vertraue auf das Augenmaß der Bevölkerung. Auch Geschäfte wolle man nicht kontrollieren.

In der Einzelhandelsbranche zeigt man sich verunsichert. An sich sind Geschäfte wie der Lebensmittelhandel, Apotheken oder Drogerien vom Betretungsverbot ausgenommen. Laut der entsprechenden Verordnung sind Geschäfte mit Mischwaren im Sortiment aufgefordert, nur lebensnotwendige Produkte zu verkaufen.

Das heißt: Drogeriemärkte sollen Drogeriebedarf bzw. Lebensmittelhändler Lebensmittel verkaufen. „Dennoch preist ein großer Diskonter in seinem aktuellen Postwurf Spielzeug und Gartenbedarf an, während Spielzeughändler, Baumärkte und Gärtnereien geschlossen bleiben müssen“, sagt ein Branchenvertreter, der nicht genannt werden will. Zudem sei unklar, wer für die Kontrolle der Einhaltung der Verordnung verantwortlich sei.

Im für die Verordnung zuständigen Gesundheitsministerium verweist man auf die Verkehrsbeschränkung, die nicht unbedingt notwendige Aktivitäten außerhalb der eigenen vier Wände limitiert. Der Verkauf von Gartenartikeln oder Spielzeug in Drogerien oder Lebensmittelmärkten sei eine „nicht zulässige Vorgehensweise“. Für die Einhaltung sieht man die Wirtschaftskammer in der Pflicht. (ecke)