Bezirk Kufstein

Messerstecherei in Wörgl als Mordversuch angeklagt

Spurensicherung auf dem Parkplatz, auf dem es zu der blutigen Auseinandersetzung gekommen ist.
© ZOOM.TIROL

Nach einem allzu heiteren Abend endete ein Streit mit Messerstichen. Einem 31-jährigen Wörgler droht nun ein Schwurgerichtsprozess.

Von Reinhard Fellner

Innsbruck, Wörgl – Es war ein Dienstagabend im September, als eine Gruppe von Wörglern in einem Lokal teils allzu sehr dem Alkohol zugesprochen hatte. Am Ende des Abends hatte sich dann ein 40-Jähriger vor allem darüber geärgert, dass dessen Neffe von einem 31-jährigen Arbeitskollegen derartig betrunken gemacht worden war. Ein heftiger Streit folgte mit gegenseitigen Beschimpfungen. Laut Ermittlungen war es dabei auch schon zu Ankündigungen des 31-Jährigen gekommen, den 40-Jährigen töten zu wollen.

Dies alles endete in einer Messerstecherei und einer Anklage wegen versuchten Mordes gegen den 31-Jährigen. Staatsanwalt Hansjörg Mayr zur TT: „Nach den Ermittlungsergebnissen waren dann offenbar beide Beteiligte auf Revanche aus und haben vereinbart, sich gleich wieder zu treffen. Der alkoholisierte Angeklagte bewaffnete sich darauf mit einem Keramikmesser mit einer zehn Zentimeter langen Klinge, begab sich vor das Haus und traf dort auf den 40-jährigen Arbeitskollegen. Nach einem kurzen Wortwechsel kam es dann schon zu den Messerstichen. Der Angeklagte fügte dem Opfer dabei mehrere Stich- und Schnittverletzungen zu, teilweise in den Oberkörper“, so Staatsanwalt Mayr.

Laut gerichtsmedizinischem Gutachten kam es durch die Stiche zum Glück zu keiner lebensgefährlichen Öffnung des Brustraumes und zu keiner Verletzung innerer Organe.

Als Mordversuch wird die Messerstecherei aber trotzdem gewertet. Mayr: „Die Staatsanwaltschaft geht aufgrund des Tatgeschehens davon aus, dass der Angeklagte seine Ankündigungen umsetzen und den 40-Jährigen töten wollte.“

Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig und kann noch beeinsprucht werden. Im Prozess würden noch mehrere unabhängige Zeugen zu vernehmen sein, die die Tat von Balkonen und Fenstern beobachtet hatten. Bei der Tat war der Angeklagte durch Begleiter des Opfers auch selbst an Kopf, Händen und Füßen schwer verletzt worden. Für den 31-Jährigen gilt die Unschuldsvermutung. Ihm droht eine lebenslange Haftstrafe.

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