Schutzmasken-Pflicht für Super- und Drogeriemärkte

Seit Montag ist das Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken (MNS) in Supermärkten und Drogeriemärkten Pflicht. Betroffen sind Geschäftslokale über 400 Quadratmetern Kundenbereich. Durch das Tragen soll verhindert werden, dass etwa bei Husten oder Niesen durch Tröpfcheninfektionen andere Menschen angesteckt werden. Es können auch selbstgenähte Masken oder Schals benützt werden.

Die Masken sollen von den Handelsunternehmen „kostenfrei“ zur Verfügung gestellt werden. In den Geschäften von Rewe (Billa, Merkur, Penny, Bipa, Adeg) wird dafür pro Stück 1 Euro verlangt, wie der Konzern am Montag bekannt gab.

Weiters sollten den neuen Vorschriften zufolge an den Eingängen Desinfektionsspender montiert sein und die Einkaufswagengriffe nach jeder Benützung gereinigt werden. Die kurzfristige Umsetzung ist schwierig, denn es gibt weltweit Lieferengpässe beim Mundschutz ebenso wie bei Desinfektionsmitteln, wie Rewe-Sprecher Paul Pöttschacher der APA Montagfrüh erklärte. Allein Rewe betreibt österreichweit 2.550 Standorte mit rund 40.000 Mitarbeitern.

Geschäfte, deren Kundenbereich kleiner als 400 Quadratmeter ist, sind laut Erlass des Gesundheitsministeriums vom vergangenen Dienstag von der Maskenpflicht ausgenommen. Dort gelten weiter nur die bisherigen Hygienevorschriften in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, etwa das Einhalten des Ein-Meter-Abstands.

Für das nach Ostern angekündigte schrittweise Ende des „Shutdown“ könnte die Maskenpflicht noch ausgedehnt werden und auch als Voraussetzung für die Wiederaufnahme einer Produktion oder sonstigen betrieblichen Tätigkeit verfügt werden. Die Ärztekammer (ÖÄK) ist für das Tragen einfacher Schutzmasken im öffentlichen Leben zur Eindämmung des Coronavirus. Wichtig dabei sei, dass die Masken Mund und Nase zur Gänze bedecken sowie deutlich unter das Kinn reichen.