Chronisch Kranke durch Warten auf Gesetz verunsichert
Eine gesetzliche Regelung zum besonderen Schutz von Risikogruppen bzw. -Patienten in der Coronavirus-Krise ist noch ausständig und wird erst für die erste Mai-Hälfte erwartet. Nachdem die Maßnahme hinsichtlich dieser gefährdeten Personen von der Bundesregierung bereits Ende März angekündigt worden war, herrscht im Kreis der potenziell Betroffenen Unsicherheit, es gibt etliche Fragen.
Am Donnerstag hat sich Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) einigen dieser gestellt, und zwar im Rahmen seiner seit 19. März abgehaltenen Livestream-Sprechstunde. Gesprächspartner war Jürgen E. Holzinger, Obmann des Vereins ChronischKrank Österreich. „Wir vertreten die Menschen mit unseren Juristen, vor Behörden, vor Sozialversicherungsträgern. Wir fordern ihre Rechte ein. Nebenbei machen wir auch Medienarbeit. Wir versuchen natürlich auch, Verbesserungen voranzutreiben“, erklärte Holzinger.
Er berichtete, dass der Verein mit sehr vielen emotionalen Anfragen zu tun habe. Die Menschen seien verängstigt und unsicher. Man versuche, mit rechtlichen Aspekten zu beantworten und die Menschen durch direkte Information aus den Ministerien zu begleiten, um ihnen ein wenig die Angst zu nehmen. Holzinger: „Direkte Kommunikation, das ist uns wichtig. Dann können wir das direkt kommunizieren.“
Eine wichtige Frage Holzingers war die, wann das Gesetz in Kraft treten werde. Die Gruppe werde schon lange vertröstet, viele seien durch den Arbeitgeber in den Urlaub gezwungen worden und müssten am Montag wieder arbeiten gehen. „Es ist alles fertig, alles ist vorbereitet“, erklärte der Gesundheitsminister. „Der Brief an die Sozialversicherungsträger ist vorbereitet. Was noch fehlt, ist die Zustimmung des Bundesrates. Wann die Sitzung stattfindet, ist offen. Wir bemühen uns, dass das zeitnah und allerspätestens am 7. Mai passiert.“
Die Information der in diesem Konnex wichtigen Ärzte sei mit der Ärztekammer fixiert. Das Informationsschreiben gehe hinaus, sobald der Termin bekannt sei, ab wann es gesetzlich rechtskräftig sein werde. Anschober: „Damit auch die Ärzte wissen, wann die betroffenen Personen frühstens zu ihnen kommen. Es ist alles vorbereitet. Es hängt ausschließlich nur mehr von der Beschlussfassung des Bundesrates ab. Die Ärzte werden vorher informiert, sobald die politische Einigung über den Termin der Bundesratssitzung da ist.“
In punkto Datenschutz wiederum seien Bedenken gegeben, was der Arbeitgeber hinsichtlich der Diagnosen bzw. der einzunehmenden Medikamente erfährt. „Es steht de facto nur die Information drinnen, dass die Bestätigung gegeben wird, dass der Betroffene besonders gefährdet ist“, berichtete Anschober über das Schreiben, das der Arbeitgeber eines durch Corona besonders gefährdeten Mitarbeiters erhält. „Es sind keine Detailinformationen drinnen. Das geht den Arbeitgeber nichts an.“
Gemäß dem Minister sei das Konsensprinzip zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegeben. „Gleichzeitig ist es aber auch so, dass die Einigung insgesamt von den Sozialpartnern getragen wird. Die haben uns garantiert, dass sie dafür sorgen werden, dass korrekt damit umgegangen wird“, betonte Anschober. Sollte ein Unternehmer da nicht korrekt handeln, wäre das ein klassischer Bruch der Vereinbarung. Die Wirtschaftskammer und das Gesundheitsministerium würden dann mit dem Unternehmer ein ernstes Wort reden.
Auch in Bezug auf den Kündigungsschutz für Betroffene meinte das Regierungsmitglied, dass darauf geschaut würde, dass niemand nach der Rückkehr in den Beruf wegen seiner risikogruppen-bedingten Zugehörigkeit gekündigt würde. Es bestehe ein Motivkündigungsschutz, der zu 100 Prozent in diese Richtung gehe. Anschober: „Ich kann garantieren, dass wir einen klaren Blick darauf haben werden. Das ist ein Widerspruch zu unserer Rechtslage. Aus derartigen Gründen kann kein Arbeitnehmer gekündigt werden.“
Ein weiterer Punkt betraf die - eventuell sogar in der Covid-19-Behandlung engagierten - berufstätigen Angehörigen von chronisch Kranken, zur Frage der oft engen Wohnverhältnisse. Da seien laut Holzinger extrem viele Anfragen gekommen. „Im Rahmen des Gesetzes können wir es nicht 100-prozentig regeln“, räumte Anschober ein. „Wir werden Empfehlungen formulieren, worauf sollte man in dieser spezifischen Situation besonders achtgeben.“ Es sei ihm aber klar, dass etwa eine räumliche Abgrenzung nicht möglich sein könnte. Eine zweite Verhandlungsrunde zwischen den Sozialpartnern solle da eventuell noch Einzelfall-Lösungen bringen.