Landespolitik

Enteignungen gehen schneller, als man glaubt

Gehsteige geplant: Die Ortsdurchfahrt von St. Jakob im Defereggen soll umgestaltet werden.
© Oblasser

Für den Straßenausbau braucht es oft auch Privatflächen. Bei 80 Prozent der Projekte sind alle Eigentümer gleich einverstanden, sonst wird verhandelt.

St. Jakob i. D., Innsbruck – Morgen Dienstag geht es im Gemeindeamt St. Jakob bei einer mündlichen Verhandlung um die geplante Neugestaltung der Landesstraße im Bereich des Dorfzentrums. Für mehr Sicherheit sollen Gehsteige und eine Busbucht errichtet werden.

Ein Hindernis gibt es allerdings noch, und das wird morgen angegangen. Für die Neugestaltung braucht es Flächen von Straßenanrainern. Eine Grundeigentümerin in St. Jakob war aber bisher nicht bereit, ihre 17 Quadratmeter abzutreten. Deshalb hat das Land als Bauherr ein „Ansuchen um Einleitung des Enteignungsverfahrens“ gestellt, weil „eine privatrechtliche Einigung trotz ernsthaften Bemühens nicht erzielt werden konnte“.

Zuständig ist die Abteilung Verkehrs- und Seilbahnrecht der Tiroler Landesregierung. Gudrun Reyman leitet die aktuelle Verhandlung. Sie weiß: Enteignungsverfahren sind in Tirol zwar nicht die Regel, aber selten sind sie auch nicht. „Nur in 80 Prozent aller Verfahren, die Grundabtretungen betreffen, sind gleich alle Eigentümer einverstanden“, sagt Reyman. So kommt es pro Jahr zu zwei bis fünf Enteignungsverfahren im Tiroler Straßen- oder Eisenbahnwesen. Das ist dann der Fall, wenn alles Bemühen um eine gütliche Einigung nichts nützt. Finanzielle Entschädigung bekommt der Grundeigentümer in jedem Fall. Die Höhe wird von einem Sachverständigen berechnet.

Das Projekt selbst (in diesem Fall die Ortsdurchfahrt) wird in der mündlichen Verhandlung nicht mehr besprochen, es wurde bereits in der Bauverhandlung fixiert. Und deshalb geht es dann schnell: Etwa zwei Monate dauert es, bis der Enteignungsbescheid vorliegt. (co)

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