GPS-Überwachung

Schadenersatz nach Überwachung von Außendienstler durch Tiroler Firma

Eine Firma überwachte Privat­fahrten des Mitarbeiters.
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Eine Tiroler Firma hat ihren Außendienstmitarbeiter auch bei Privatfahrten mittels GPS überwacht. Der OGH sprach dem Mann 2400 Euro zu.

Innsbruck, Wien – Erstmals wurde laut Arbeiterkammer Oberösterreich einem Arbeitnehmer wegen einer GPS-Überwachung im Dienst­auto Schadenersatz zuerkannt. Vorgesetzte einer Tiroler Firm­a hatten einen oberösterreichischen Außendienstler offenbar kontrolliert, was den Mann psychisch unter Druck setzte. Er bekam nun mit Hilf­e der AK vom Obersten Gerichtshof (OGH) 2400 Euro zugesprochen.

Der Oberösterreicher hatt­e im Außendienst gearbeitet, wofür er einen Dienstwagen erhielt, den er laut Vertrag privat nutzen durfte. Nach zwei Monaten erfuhr er, dass seine Fahrten anscheinend überwacht werden. Daraufhin habe er seinen Vorgesetzten gebeten, etwas gegen die Überwachung – besonders in der Freizeit – zu unternehmen. Doch die Firma stellte diese Praxis nicht ein, hieß es weiters.

Für die Einführung derartiger Kontrollmaßnahmen hätte es die Zustimmung des Betriebsrates oder des Arbeitnehmers benötigt, was nicht der Fall gewesen sei, so die Begründung, warum die AK den Rechtsweg beschritt.

Der OGH bestätigte nun das Urteil des Oberlandesgerichts Linz, informierte die AK. Das Höchstgericht bestätigte damit den zugesprochenen Schadenersatz von 400 Euro pro Arbeitsmonat – insgesamt 2400 Euro. Die AK sieht im Urteil „eine wichtige juristische Klarstellung“.

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