Lebenslange Haftstrafe für Mord an 83-Jähriger
Wegen Mordes ist ein 39 Jahre alter Mann am Dienstag in Wiener Neustadt nicht rechtskräftig zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Der rumänische Staatsbürger wird zudem in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher untergebracht. Der Mann soll im August des Vorjahres in Gloggnitz (Bezirk Neunkirchen) eine 83-Jährige auf offener Straße mit einem Küchenmesser erstochen haben.
Die Hauptfrage nach Mord wurde von den Laienrichter einstimmig bejaht. Als mildernd wurde bei der Strafbemessung nach Angaben der vorsitzenden Richterin das Tatsachengeständnis gewertet. Erschwerend wirkten sich die einschlägige Vorstrafe und die „besonders grausame Tatausführung“ aus. Vor und nach der Urteilsverkündung schrie der 39-Jährige mehrmals im Gerichtssaal auf Rumänisch.
Nach Angaben des Angeklagten war der Messerattacke am 16. August 2019 eine folgenschwere Verwechslung vorausgegangen. Der Rumäne hatte drei Tage zuvor seinen Kurzzeit-Job auf einem Pferdegestüt im Bezirk Neunkirchen verloren. In der 83-Jährigen will er von hinten die Frau des Gestütbesitzers erkannt haben. Den Irrtum habe er erst bemerkt, als er das Opfer auf den Rücken gedreht habe, gab der 39-Jährige bei der Einvernahme zu Protokoll.
Laut Anklage erlitt die Pensionistin zwölf wuchtige Stich- und Schnittverletzungen im Hals- und Nackenbereich sowie im Rücken. Unter anderem wurde das Halsmark der Frau durchtrennt, wodurch das Opfer rasch starb. Ausgeführt wurde die Attacke mit einem Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 16 Zentimetern.
Der Staatsanwalt sprach am Dienstag in seinem Schlussvortrag von einem „eiskalt geplanten und brutal durchgeführten Mord“, eine Affekthandlung liege keinesfalls vor. Dem Vertreter der Anklagebehörde fehlte es zudem beim 39-Jährigen an Einsicht. „Er bereut nicht die Tat, die er begangen hat, sondern die Verwechslung. Von einem reumütigen Geständnis sind wir weit entfernt.“ Es sei lediglich die Höchststrafe - also lebenslange Haft - angemessen.
Verteidiger Wolfgang Blaschitz sah ebenfalls Mord und nicht Totschlag erfüllt. Er forderte jedoch, von der Verhängung der Höchststrafe abzugehen. „Wir haben es zu tun mit einem rumänischen Heimkind.“ Der Angeklagte habe nur drei Jahre seines Lebens „bisher in Freiheit verbracht“, sagte der Rechtsanwalt. Zudem verwies Blaschitz unter anderem auf eine bei seinem Mandanten vorliegende reduzierte Impulssteuerung. An der Einweisung des Beschuldigten in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gebe es hingegen „nichts zu deuteln“.
In juristischer Hinsicht ist der Angeklagte kein unbeschriebenes Blatt. Der 39-Jährige beging 2005 in seiner rumänischen Heimat einen Raubmord an seinem Vermieter, indem er diesen von hinten mit einem Messer erstach. Am 31. Jänner 2006 wurde der Beschuldigte in Rumänien zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren verurteilt und am 19. Dezember 2017 auf Bewährung entlassen.
Der 39-Jährige war laut dem psychiatrischen Sachverständigen zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig. Vorliegen würden jedoch die Voraussetzungen für eine Unterbringung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gemäß Paragraf 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch.