Lockerungen im Sport- und Gastrobereich verkündet
Die Regierung hat am Mittwoch nach dem Ministerrat weitere Lockerungen der Coronamaßnahmen bekanntgeben. So ist ab 1. Juli wieder jeder Sport sowohl Indoor als auch Outdoor erlaubt, also auch Kontakt- und Mannschaftssport. Die Sperrstunde für Veranstaltungen bis 100 Personen und die Maskenpflicht für Kellner fällt. Zudem wurde eine Reisewarnung der Stufe fünf für Nordrhein-Westfalen ausgesprochen.
Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) bat darum, „die Maske bitte nicht wegzuwerfen, wir werden sie noch brauchen“. Vor allem im Spätherbst könne es wieder eine „schwierige Situation“ geben, sagte Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne). Und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) forderte dazu auf, mit den Lockerungsschritten „sorgsam umzugehen“. Das Motto „genießen und aufpassen“ solle beherzigt werden.
Ab September werden unter bestimmten Voraussetzungen Events im Freien mit bis zu 10.000 und drinnen mit bis zu 5.000 Teilnehmern erlaubt - das betrifft den Sportbereich ebenso wie die Kultur. Somit sind Besucher in Stadien und bei Konzerten auch wieder erlaubt. Allerdings muss es für diese zugewiesene Sitzplätze geben, auch müssen Abstandsregeln eingehalten werden. Dazu wird laut Anschober auf „freiwilliges Tracking“ gesetzt.
Umfangreich fallen die Lockerungen im Sportbereich aus. Hier wird bereits nächste Woche sowohl im Innen- als auch im Außenbereich wieder alles erlaubt. Allerdings müssen Anwesenheitslisten geführt werden, so Kogler. In der Gastronomie darf ab Juli früher aufgesperrt werden - um 5.00 statt wie bisher um 6.00 Uhr, sagte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP). Die Sperrstunde für geschlossene Veranstaltungen bis zu 100 Personen fällt.
Auch wenn die Zahl der Neuinfektionen in Österreich stabil ist - laut Anschober sind derzeit 474 Personen aktiv erkrankt - zeigen internationale Entwicklungen, dass das nicht überall der Fall ist, meinte Kurz. „Das Virus ist nicht verschwunden. Wir müssen auch in Österreich bei niedrigen Ansteckungszahlen weiter wachsam sein“, forderte er.
Mit 1. Juli dürfen Kellner auf ihre Maske verzichten, auch können die Gastronomen schon ab 5.00 Uhr und bis 1.00 Uhr früh öffnen. Auch Buffets mit Selbstbedienung werden prinzipiell wieder möglich. Fach- und Publikumsmessen sind zwar mit Bewilligung der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde schon zulässig, ab nächster Woche sind da auch wieder Vorträge und Seminare möglich.
Eine baldige „pragmatische Lösung“ stellte Anschober für die Nachtgastronomie in Aussicht: Am Dienstag gab es eine „gute Sitzung“ mit Branchenvertretern. Für kleine Bars wird die Thekenausschank ab 1. Juli möglich sein. Mit den größeren Clubs soll es bis Ende nächster Woche eine Lösung geben. „Wir sind auf einem guten Weg.“
Was Kinder und Jugendliche und alle Amateursportler freuen wird: Ab 1. Juli ist sowohl draußen als auch drinnen jeder Sport wieder erlaubt, damit werden auch Meisterschaften wieder möglich. Die Mindestabstandsregeln gelten bei der Sportausübung dann nicht mehr, wie Kogler erläuterte. Voraussetzung ist, dass Anwesenheitslisten geführt und Hygieneregeln beachtet werden.
Für das sogenannte Containment sollen noch einmal 390 Millionen Euro in die Hand genommen werden, um die Teststrategien zu verbessern. Es gehe darum, „Glutnester“ von Infektionen einzudämmen, damit kein „Flächenbrand“ entstehe, erklärte Kurz. Wie Köstinger ausführte, sollen ab kommender Woche die Testungen für Tourismus-Mitarbeiter schrittweise in allen Urlaubsregionen ausgerollt werden.
Verstärkt ein Auge werfen will der Gesundheitsminister auf jene Risikogruppe in prekären Arbeits- und Wohnverhältnissen, die sich im Verdachtsfall nicht von selbst bei den Gesundheitsbehörden melden. Hintergrund ist der Corona-Ausbruch beim deutschen Fleischverarbeiter Tönnies.
Die Ausnahmebestimmungen für sogenannte Covid-19-Risikogruppen werden bis Ende Juli verlängert. Für Menschen aus der Risikogruppe gelten während der Coronakrise Ausnahmeregeln. Sie sollen von der Arbeit freigestellt werden oder wenn möglich von zu Hause arbeiten. Der besondere Schutz gilt vor allem für Personen mit chronischen Grunderkrankungen.