Sport, Veranstaltungen, Hochzeiten und Co: Der Sommer wird freizügiger
Für Heiratswillige, Sport- und Kulturbegeisterte gibt es in diesem Sommer Lockerungen. Ab September sind Außenveranstaltungen mit bis zu 10.000 Personen erlaubt. Manche Ankündigung stieß auf Kritik.
Wien –Die Temperaturen steigen, die Kleidung wird lockerer – und mit ihr auch die Verhaltensregeln in der Corona-Pandemie. Die Regierung präsentierte gestern – rechtzeitig vor Beginn der Sommerferien – ein ganzes Bündel an Erleichterungen.
📽 Video | Lockerungen für Gastronomie und Sport
📑 Das sind die neuen Lockerungen:
1️⃣ Und die dürften so manches Sportlerherz höherschlagen lassen. Immerhin gibt es in Österreich 15.000 Sportvereine, wie Vizekanzler Werner Kogler betonte. In Mannschafts- und Kontaktsportarten fällt die Abstandsregel. „Ab 1. Juli ist im Freien so gut wie alles möglich“, so Kogler. Aber auch in der Halle fallen die Einschränkungen weg, wie er erklärte. Das sorgte gestern für Freude. „Die Zeit hat gezeigt, wie sehr uns Fußball gefehlt hat“, betonte TFV-Präsident Josef Geisler. Alle Meisterschaften und Turniere können damit wie geplant durchgeführt werden, erklärte er.
2️⃣ Und selbst die Fans dürfen wieder zu den Sportstätten – wenn auch nur schrittweise. Ab 1. Juli liegt die Obergrenze zunächst bei 250 indoor und 500 outdoor. Mit 1. September sollen dann selbst Veranstaltungen mit 5000 Personen in der Halle und 10.000 im Freigelände möglich sein – „aber nur, wenn die Entwicklung eine gute ist“, wie Bundeskanzler Sebastian Kurz hinzufügte. Das gilt auch für Kulturveranstaltungen wie Sommertheater und andere Events. Eine Einschränkung aber besteht – Grundvoraussetzung sind „gekennzeichnete und zugewiesene Sitzplätze“, wie Gesundheitsminister Rudolf Anschober präzisiert. „Dort habe ich Klarheit, Struktur, wenig Vermischung, dort ist das Risiko ein deutlich reduziertes.“
3️⃣ Dafür gab es gestern aber auch Kritik von Veranstaltern, die eben keine Sitzplätze anbieten können. „Für uns ist das eine völlige Fehlentscheidung“, meinte Ewald Tatar von Barracuda Music, verantwortlich für Konzerte und Festivals wie das Nova Rock. Mehr noch, ein „absoluter Schwachsinn“. In Tirol dürften einige der geplanten Großveranstaltungen trotz der neuen Lockerungen gar nicht stattfinden. So habe man etwa Konzerte und Publikumsveranstaltungen auf das kommende Jahr verschoben, betont Matthias Schipflinger, Geschäftsführer der Olympiaworld. Die 5000-Zuschauer-Grenze würde allerdings ausreichen, die knacke man ohnehin nur zwei- bis dreimal im Jahr.
4️⃣ Was aber, wenn bei Events ein Corona-Fall auftaucht? Dafür setzt die Bundesregierung auf begleitende Maßnahmen – im Speziellen ein Tracking bei Veranstaltungen ab 100 Personen. Dabei sollen die Namen und Kontaktdaten der teilnehmenden Gäste erhoben werden. Das soll die Nachverfolgung erleichtern – „damit die Behörde weiß, wer mögliche Kontaktpersonen sind“, wie Anschober ausführt. Das alles erfolge aus Datenschutzgründen aber auf freiwilliger Basis. Auch beim Sport sollen Anwesenheitslisten geführt werden. Darüber hinaus ist von Veranstaltern ein Präventionskonzept vorzulegen.
5️⃣ Gute Nachrichten hatte die Bundesregierung auch für all jene, die ihre geplante Hochzeit noch nicht abgesagt oder bereits verschoben haben. Ab 1. August sind auch Veranstaltungen wie diese mit bis zu 200 Personen wieder erlaubt – „und viele haben darauf gewartet, dass es hier Lockerungen gibt“, wie Tourismusministerin Elisabeth Köstinger erklärt. Außerdem fällt ab 1. Juli die Sperrstunde für geschlossene Veranstaltungen mit bis zu 100 Gästen. So manches Geburtstagskind darf also wieder bis spät in die Nacht hinein feiern.
6️⃣ Sommer macht die Regierung auch für Kellnerinnen und Kellner. Sie werden ab 1. Juli von der Pflicht, eine Maske zu tragen, entbunden. „Für die Mitarbeiter war es eine große Belastung“, so Anschober, „bei heißen Temperaturen in den Lokalen zum Teil acht, zehn, elf, zwölf Stunden zu arbeiten.“ In vielen anderen Bereichen bleibt die Vorschrift, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, allerdings aufrecht – so etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Flugzeugen sowie bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ohne zugewiesene Sitzplätze und zum Beispiel beim Friseurbesuch.
7️⃣ Neben dem Wegfall der Maskenpflicht kann sich die Gastronomie auch über eine Lockerung der Sperrstunden freuen. So darf sie morgens bereits um 5 Uhr öffnen. Selbstbedienungsbuffets sind wieder möglich, genauso wie Vorträge und Seminare bei Fachmessen. Lockerungen gibt es auch für kleine Bars, die ab 1. Juli wieder einen Thekenausschank durchführen dürfen, wie Anschober erklärte. Schwieriger ist die Zukunft für Klubs und Discos. Hier gab es zuletzt „konstruktive Gespräche“, wie er betonte. Man will bis Ende kommender Woche eine Lösung für dieses Problem finden. (APA, mr, TT.com)