Bursch stieß Kind von Londoner Museumsdach - lebenslänglich

Ein Jugendlicher, der vor knapp einem Jahr einen Sechsjährigen von einer Aussichtsplattform des Londoner Museums Tate Modern gestoßen und schwer verletzt hatte, ist zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Mindestens 15 Jahre davon müsse der heute 18-jährige autistische Täter im Gefängnis bleiben, befand Richterin Maura McGowan am Freitag.

Zur Begründung wies McGowan unter anderem darauf hin, dass der junge Mann die Tat lange vorher geplant hatte. Er sei eine „Gefahr für die Öffentlichkeit“ und werde dies bleiben, sagte die Richterin. Sein schwerverletztes Opfer werde nie mehr zu seinem alten Leben zurückkehren können, fügte sie hinzu.

Die Tat hatte international für Erschütterung gesorgt. Der damals 17-Jährige hatte am 4. August sein sechsjähriges französisches Opfer von der Aussichtsplattform im zehnten Stock des Tate Modern gestoßen. Der Bub überlebte schwer verletzt, weil ein Vordach auf Höhe des fünften Stockwerks seinen Sturz abbremste.

Er erlitt Brüche an Wirbelsäule, Beinen und Armen sowie eine schwere Hirnverletzung. Nach Angaben von Staatsanwältin Deanna Heer sitzt er im Rollstuhl und benötigt noch mindestens bis August 2022 Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Ob er vollständig genesen wird, ist demnach ungewiss.

Der Verurteilte, der im Dezember die Tat gestanden hatte, leidet unter einer Form von Autismus und einer Persönlichkeitsstörung. Er lebte zum Tatzeitpunkt in einer Einrichtung für betreutes Wohnen. Britischen Medien zufolge soll er schon Monate vor seiner Tat Mordpläne geschmiedet und Pflegekräften davon berichtet haben.

Die Staatsanwältin hatte dem jungen Mann eine „Gefühlskälte“ attestiert, die nicht typisch für Autismus sei, sondern für einen Psychopathen. Er habe die Folgen seiner Tat vollauf verstanden und genügend Selbstkontrolle besessen, um davon abzusehen. Laut der Staatsanwältin hatte der Jugendliche nach der Tat gelächelt und gelacht und dann gesagt: „Ja, ich bin verrückt... Ich kann nichts dafür. Die sozialen Dienste sind schuld.“

Die Eltern des sechsjährigen Opfers nannten die Tat in einer Stellungnahme für das Gericht „unbeschreiblich“. Sie hätten solche Ängste ausgestanden, ihren Sohn zu verlieren, „dass es jetzt unmöglich für uns ist, mehr als ein paar Stunden von ihm fort zu sein“. Ihrem Sohn falle es nun schwer, Vertrauen zu anderen zu fassen.

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