Corona-Verordnungen laut VfGH teilweise gesetzwidrig
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden, dass die anlässlich der Corona-Pandemie erlassene Verordnung zu den Ausgangsbeschränkungen teilweise gesetzwidrig war. Auch die frühere Öffnung kleinerer Geschäfte lässt er nicht gelten. Das Covid-19-Gesetz selbst wertet der VfGH aber als verfassungskonform, wie er am Mittwoch bekannt gab.