Gemeindeabteilung gibt FPÖ in Causa Magistratsdirektor recht
Innsbruck – Die im Februar erfolgte „Betrauung“ von Herbert Köfler mit den Aufgaben des Innsbrucker Magistratsdirektors durch BM Georg Willi (Grüne) sei nicht rechtskonform gewesen: Das hat die FPÖ in einer Aufsichtsbeschwerde vorgebracht. Eine solche Betrauung sei nur im „Verhinderungsfall“ zulässig – nicht aber nach einer Ruhestandsversetzung wie im Fall des früheren Magistratsdirektors Bernhard Holas.
Die Gemeindeabeteilung des Landes hat das nun bestätigt: Die vorübergehende stellvertretende Betrauung eines Beamten mit den Aufgaben des Magistratsdirektors sei zwar „nachvollziehbar“ – aufgrund der bestehenden Rechtslage sei jedoch die Bestellung eines neuen Magistratsdirektors durch den Stadtsenat in die Wege zu leiten. Die Stadt hatte in ihrer Stellungnahme angekündigt, dies „nach Überwindung der derzeit schwierigen Personalsituation in der Stadtverwaltung“ zu tun. (TT)
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