Neues Covid-19-Gesetz in Begutachtung

Das Sozialministerium hat die nach den VfGH-Entscheidungen angekündigte Änderung des Covid-19-Maßnahmengesetzes in Begutachtung geschickt. Die Regelungen für Betretungsverbote werden geändert. Außerdem werden die Strafen reduziert und differenziert sowie rechtliche Grundlagen für das Kontakt-Tracing und das Ampelsystem geschaffen. Das Ablaufdatum bleibt aber unverändert der 31. Dezember.

Die Begutachtungsfrist ist sehr kurz, nur zwei Wochen bis 28. August ist Zeit, um allfällige Bedenken gegen die Änderung des Covid-19-Gesetzes, des Epidemie- und des Tuberkulosegesetzes vorzubringen. Die Zeit drängt freilich, soll laut Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) das Ampelsystem - mit je nach Corona-Belastung regional unterschiedlichen Maßnahmen - doch bereits Mitte August in den Probebetrieb und im September in Regelbetrieb gehen.

SPÖ-Bildungssprecherin Sonja Hammerschmid forderte unterdessen für einen sicheren Start des neuen Schuljahres trotz Corona-Pandemie eine Testoffensive an den Schulen und eine Strategie, wie dort in der kalten Jahreszeit mit Schnupfen und Erkältungskrankheiten umgegangen werden soll. Um schnell Schnupfen- von Coronasymptomen abgrenzen zu können, will sie alle Schüler mit Corona-Testkits ausstatten.

Die NEOS orten schwere Abwicklungsprobleme beim anlässlich der Coronkrise eingerichteten Familienhärtefonds. „Es ist das reinste Chaos“, kritisierte Michael Bernhard. Viele Familien hätten bis heute keine Antwort erhalten, manche trotz positiven Bescheids kein Geld, andere viel mehr oder weniger als erwartet. Verantwortlich dafür sei die Familienministerin.

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