Doping - Ex-Langläufer Wurm bekannte sich nicht schuldig
Der ehemalige Skilangläufer Harald Wurm hat sich am Freitag am Landesgericht Innsbruck wegen Vergehens nach dem Anti-Doping-Bundesgesetz, schweren Sportbetrugs und falscher Beweisaussage verantworten müssen. Der 35-Jährige bekannte sich zu Prozessbeginn nicht schuldig.
Dem 35-Jährigen wurde vorgeworfen zwischen 2015 und 2019 zu den Handlungen des deutschen Sportmediziners Mark S. beigetragen zu haben. Wurm soll nämlich im Jahr 2015 die Lieferung eines Spezialkühlschrankes, der zur Lagerung von Blut- und Erythrozytenbeuteln diente, zu Mark S. nach Erfurt veranlasst haben. Der Kühlschrank soll bis zu seiner Sicherstellung im Rahmen der „Operation Aderlass“ im Februar 2019 zur Lagerung der Blutbeutel verwendet worden sein. Zudem soll der ehemalige Langläufer laut Staatsanwaltschaft als Zeuge gegen einen ehemaligen Trainer falsch ausgesagt haben.
Wurm erklärte vor Gericht jedoch, in die „Kühlschrank-Sache“ nicht involviert gewesen zu sein. Sein damaliger Freund Johannes Dürr sei eines Tages vor seiner Tür gestanden und habe ihn gebeten, einen Kühlschrank für einige Tage bei sich einzulagern. Er sei dem Wunsch nachgekommen, habe dabei aber nicht gewusst, dass es sich bei dem Kühlschrank um einen Spezialkühlschrank zur Lagerung von Blutbeuteln handelte, beteuerte der 35-Jährige. Nach einer Hausdurchsuchung bei ihm im Jahr 2015 habe er dann Mark S. kontaktiert, um zu fragen, ob die bei ihm sichergestellten Medikamente „dopingrelevant“ seien. Dabei habe S. ihn nach dem Kühlschrank gefragt und gesagt, dass er ihn abholen lassen werde, schilderte der ehemalige Skilangläufer.
Ein sichergestellter SMS-Verkehr zwischen Mark S. und Dürr würde jedoch nahelegen, dass Wurm in den Kauf des Spezialkühlschranks involviert war, meinte die Richterin. Der 35-Jährige verneinte dies jedoch erneut. Auf die Fragen, warum und woher er die Nummer von Mark S. hatte und ob er wusste, dass der Sportmediziner Blutdoping betrieb, wollte Wurm nicht antworten.
Gegen Wurm war bereits im Jahr 2015 eine mehrjährige Sperre wegen Dopings ausgesprochen worden. 2016 hatte er sich deshalb auch bereits vor Gericht verantworten müssen. Das damalige Strafverfahren wurde diversionell erledigt und damit nach Zahlung einer Geldstrafe eingestellt. Seine Rolle bei der Lieferung des Kühlschranks war damals laut Staatsanwaltschaft noch nicht bekannt.
Der als Zeuge geladene ehemalige Skilangläufer Johannes Dürr bestätigte am Freitag am Landesgericht Innsbruck die von seinem ehemaligen Teamkollegen Harald Wurm getätigten Aussagen zu dem Spezialkühlschrank. „Ich habe den Kühlschrank abgeholt und habe Harald gebeten, ob ich ihn bei ihm abstellen kann, weil bei mir kein Platz war“, sagte Dürr.
Wurm habe damals schon Bedenken gehabt, weil es sich eben um einen Kühlschrank handelte, der auch für Dopingpraktiken verwendet werden kann. „Er hat mir den Freundschaftsdienst aber trotzdem erwiesen“, meinte Dürr. Ansonst habe der Angeklagte aber nichts mit dem Kühlschrank zu tun gehabt. „Er hatte weder mit der Anschaffung, noch mit der Bezahlung, noch mit sonst etwas zu tun“, betonte Dürr.
Zusammentreffen zwischen ihm, Mark S. und Wurm zum Zwecke des Dopings habe es aber sehr wohl gegeben, erklärte der Zeuge. Auch gemeinsame Blutabnahmen habe es gegeben. Den Kontakt zu Mark S. hatte Wurm von Dürr, gab Letzterer vor Gericht an. Alles andere habe Wurm dann selbst mit Mark S. ausgemacht.