Prozess

Mit Strommasten umgefallen: Freispruch nach Todessturz in Kufstein

Ein alter Strommasten war 2017 bei Kufstein umgefallen, ein 25-jähriger Arbeiter verstarb.
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Ein tragischer Arbeitsunfall im Bereich der Kufsteiner Stadtwerke beschäftigte die Strafjustiz. Fahrlässige Tötung war aber nicht erweisbar.

Von Reinhard Fellner

Kufstein – 2017 hatte sich unweit von Kufstein ein tödlicher Arbeitsunfall ereignet. Dorthin war nach der Frühbesprechung in den Kufsteiner Stadtwerken ein zweiköpfiger Montagetrupp geschickt worden, um den Abbau der bereits außer Betrieb befindlichen Stromleitungen zu beenden. Wenig später kam dabei ein 25-jähriger Monteur ums Leben. Ob die damalige Team-Besprechung zu knapp ausgefallen war, war gestern am Kufsteiner Bezirksgericht (BG) Prozessthema rund um fahrlässige Tötung. Angeklagt waren ein Vorgesetzter des Monteurs und – ein Novum in Tirol – die Stadtwerke Kufstein nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz.

Was war passiert? Bei der Demontage der Stromleitungen waren die Arbeiter auch auf alte Holzstrommasten getroffen. Solche werden in der Regel alle drei Jahre auf Standfestigkeit überprüft, nicht aber die gegenständlichen Holzmasten, da diese ohnehin gefällt werden sollten. Darüber gab es laut Anklage zwar eine Dokumentation bei den Stadtwerken, aber keine detaillierte Information an die Mitarbeiter. Als der 25-Jährige nun ohne hinreichende Erfahrung den Masten bestieg und dessen älterer Partieführer gleichzeitig eine Leitung auf einem Dach abgetrennt hatte, stürzte der alte Masten um. Dabei zog sich der junge Monteur tödliche Verletzungen zu.

Rechtsanwalt Thomas Praxmarer kämpfte für die Eltern des 25-Jährigen bis zur Anklageerhebung, allerdings nicht fürs Geld: RA Praxmarer: „Den Eltern geht es allein um eine ordentliche Aufklärung der Geschehnisse!“

Gestern am BG erging letztlich ein (nicht rechtskräftiger) Freispruch für den Vorgesetzten. Dabei ging es vor allem um die Anweisungen, die der Vorgesetzte gegeben hatte. Und dieser beteuerte, dass er dem Partieführer gar nicht ausdrücklich den Auftrag gegeben hatte, auf jene Masten zu steigen. Schriftliche Aufzeichnungen zur Besprechung existieren nicht. So kam es im Zweifel zum Freispruch. Auch das Verfahren gegen den Partieführer wurde aber mittlerweile schon eingestellt. Mangels Verantwortlichkeit leitender Mitarbeiter haften zuletzt auch die Stadtwerke als Verband nicht.

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