Fahrverbot für laute Motorräder: Erste Ausnahmen für Außerferner
Eine Handvoll Außerferner Zweiradlenker dürfen ihre zu lauten Motorräder trotz Lärmfahrverbots wieder verwenden. Ausnahmegenehmigungen machen es möglich.
Von Thomas Hörmann
Reutte – Das Gerücht von den Ausnahmegenehmigungen für zu laute Motorräder im Außerfern weckte Hoffnungen. Hoffnungen bei jenen Zweiradbesitzern im Tannheimer-, Lech- und Namlostal, die seit dem Inkrafttreten des Lärmfahrverbots mit den Bikes ihre Wohnorte nicht mehr verlassen dürfen. Doch stimmt das Gerücht? „Jein“, meint dazu Gottfried Reremoser von der Verkehrsabteilung des Landes: „Tatsächlich ist es so, dass einige wenige Motorradbesitzer jetzt Ausnahmegenehmigungen erhielten und ihre zu lauten (über 95 Dezibel Standgeräusch; Anm.) Zweiräder wieder benützen dürfen. Allerdings trifft das nur eine Handvoll Außerferner.“ Und das dürfte auch so bleiben, weil die Ausnahmegenehmigungen nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden: „Die Antragsteller müssen nachweisen, kein anderes Fahrzeug zu besitzen und ein erhebliches persönliches Interesse an der Nutzung des Zweirades zu haben.“ Freizeitspaß sei kein Argument, die Fahrt in die Arbeit hingegen schon. „Außerdem müssen die Besitzer nachweisen, dass ihre Motorräder nicht mit technischen Maßnahmen leiser gemacht werden können“, so Reremoser weiter. Unterm Strich sind’s daher gerade einmal fünf Ausnahmegenehmigungen, die bislang erteilt wurden.
Wie berichtet, ist das Lärmfahrverbot am 10. Juni in Kraft getreten. Seither dürfen Motorräder mit mehr als 95 Dezibel Standgeräusch nicht mehr das Lechtal, das Namlostal, das Tannheimertal und das Hahntennjoch passieren. Das Lärmfahrverbot gilt bis Ende Oktober und befindet sich derzeit in der Testphase. Das heißt, begleitend zur Verordnung läuft ein Evaluierungsverfahren. Vom Ergebnis wird abhängen, wie es im kommenden Jahr weitergeht. Aber schon jetzt weiß Reremoser von „zahlreichen positiven Rückmeldungen, dass es auf den betroffenen Strecken leiser wurde und weniger Motorradfahrer unterwegs sind“.
Das Lärmfahrverbot wird aber auch bald das Landesverwaltungsgericht beschäftigen. Wie Andreas Sedlak vom Ducati-Club Tirol-Oberland bestätigt, haben er, ein Vereinskollege und zwei Mitglieder der IG-Moto die Anzeigen wegen Missachtung des Lärmfahrverbots mittlerweile erhalten. Bezahlt wird vorerst nicht, alle vier Motorradfahrer haben die Strafverfügungen beeinsprucht. Wenn die Bezirkshauptmannschaft nicht nachgibt, wird das Landesverwaltungsgericht entscheiden müssen. Aber auch der Verfassungsgerichtshof soll Ende August mit der Rechtmäßigkeit des Lärmfahrverbots befasst werden.
Aber schon am kommenden Wochenende werden sich die Mitglieder des Ducati-Clubs und wohl auch andere Tiroler Motorradlenker auf den Weg nach Wien machen. Zur Demo „Biker gegen Ausgrenzung und Willkür“, die am 23. August um elf Uhr am Parkplatz Kika Nord in der Wagramerstraße 205 starten wird.