Absage an Vorreiterrolle: ÖVP fährt Grünen in die Beteiligungs-Parade
Wirtschaftslandesrätin ortet keinen Anlass für weitere Gesetzesänderungen und verteidigt Standortanwalt-Vorstoß. Kostenbeteiligung empört Alpenverein.
Von Manfred Mitterwachauer
Innsbruck – Der Österreichische Alpenverein (AV) ist eine von derzeit 53 „anerkannten Umweltorganisationen“ gemäß Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetz (UVP-G). Sie alle haben in UVP-Verfahren das Recht auf Parteistellung. Die Tiroler Standortanwaltschaft – eingerichtet unter Türkis-Blau als Gegenpart zur Umweltanwaltschaft und angesiedelt in den Wirtschaftskammern – kann sich eine Kostenbeteiligung dieser NGOs an den Verfahren vorstellen, die TT berichtete. Das soll, so Stefan Garbislander, die Verfahrensdauer verkürzen helfen.
Für AV-Präsident Andreas Ermacora, der aktuell an die 600.000 Mitglieder österreichweit hinter sich weiß, kommt das „überhaupt nicht in Frage“. Bereits die letzte UVP-G-Novelle habe den Verfahrenszugang für Umwelt- und Naturschutzorganisationen erschwert. Der Vorstoß des Standortanwalts hat den AV empört. „Er sollte besser den Dialog suchen, als weitere Gräben zu öffnen“, erinnert Ermacora Garbislander daran, dass es „die Natur nur einmal gibt – deshalb braucht sie unsere Stimme.“ Nur 12,5 Prozent des AV-Budgets 2019 hätten öffentliche Förderungen ausgemacht – und diese seien auch alle u. a. für die Hütten- und Wegeerhaltung zweckgewidmet. Eine Kostenbeteiligung an Behördenverfahren sei undenkbar. Den Grund für derartige Überlegungen seitens der Wirtschaft kann sich Ermacora nur damit erklären, dass jüngste Entscheidungen (Bsp. Liftverbindung Kappl/St. Anton; Schmittenhöhe-Erweiterung in Zell am See) zugunsten der Natur und gegen die Projektanten ausgegangen seien.
Rückendeckung erhält die Tiroler Standortanwaltschaft erwartungsgemäß von Wirtschaftslandesrätin Patrizia-Zoller-Frischauf (VP). Sie bricht eine Lanze für neue Ideen zur Verkürzung der Verfahrensdauer: „Denkverbote soll es keine geben.“ So sei auch eine Kostenbeteiligung aller Verfahrensparteien zu sehen. Jedoch schränkt Zoller-Frischauf diesbezüglich ein, dass „die Rechtsstaatlichkeit selbstverständlich im Auge behalten werden muss.“
Doch die Wirtschaftslandesrätin geht noch einen Schritt weiter. In Anlehnung an das kürzlich von Seiten der Landesregierung aufgelegte Gutachten zur Umsetzung der Aarhus-Konvention, stellt Zoller-Frischauf aus Sicht der ÖVP klar, dass „wir nicht in allen Bereichen die Ersten sein müssen. Gold Plating und standortfeindliche Ideen, die Betriebe abschrecken, können wir uns sicherlich nicht leisten.“ Wie berichtet, beleuchtet das Aarhus-Gutachten, in welchem Ausmaß weitere Landesgesetze hinsichtlich eines leichteren Zugangs zu umweltbezogenen Informationen und Entscheidungen zu adaptieren sind. Die Grünen wollen dies recht breit anlegen und die Beteiligungsrechte ausweiten.
Zoller-Frischauf befürchtet aber dadurch überbordene Bürokratie und kompliziertere Verfahrensabläufe. Gerade angesichts der Corona-Krise und den damit einhergehenden wirtschaftlichen Auswirkungen brauche es jetzt aber „Investitionen, um Wertschöpfung, Standort und Arbeitsplätze zu sichern“, zementiert Zoller-Frischauf die ÖVP-Position ein: „Langwierige Verfahren über mehrere Jahre sind Gift für unseren Wirtschaftsstandort und verhindern Betriebsansiedelungen.“ Gerade in Genehmigungsverfahren müsse Tirol jetzt aufs Tempo drücken: „Der Naturschutz ist zweifelsohne ein hohes Gut – jetzt braucht es aber Planungssicherheit für Unternehmen.“
An die Adresse der Umweltverbände, aber wohl auch an die Grünen gerichtet, erinnert Zoller-Frischauf an die paktierte Energieautonomie Tirols ab dem Jahr 2050: „Man kann nicht den Ausstieg aus Kohle und Öl fordern und gleichzeitig bei jedem Bau eines Wasserkraftwerks erneut die Sinnfrage stellen.“