Strache-Wohnsitz: Verwaltungsgericht bestätigte Behörde
Das Verwaltungsgericht Wien hat die Entscheidung der Bezirkswahlbehörde in Wien-Landstraße bestätigt. Der frühere FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache wird somit nicht aus der Wählerevidenz gestrichen und darf als Spitzenkandidat für seine neue Liste bei der Wien-Wahl im Oktober antreten. Das entsprechende Erkenntnis wurde am Donnerstag veröffentlicht.