Corona-Krise

Kinderbetreuung: Eltern können laut AK Freistellung in Anspruch nehmen

Innsbruck – Der Start ins Schuljahr bereitet vielen Eltern Kopfzerbrechen. Was wenn Kinder Krankheitssymptome haben oder an die Eltern appelliert wird, die Kinder zu Hause zu betreuen? Neben der Sonderbetreuungszeit, die bis Februar 2021 verlängert wurde, können sie auch eine Pflegefreistellung (eine Woche pro Arbeitsjahr, wenn das Kind erkrankt ist, bei unter Zwölfjährigen eine Woche dazu) bzw. eine Dienstverhinderung aus wichtigen persönlichen Gründen in Anspruch nehmen, so die AK Tirol.

Bei der Sonderbetreuungszeit können Beschäftigte bis zu drei Wochen Freistellung vereinbaren, wenn sie wegen Schul- und Kindergartenschließungen keine Möglichkeit haben, Kinder oder auch Behinderte zu betreuen. Den Unternehmen werden in diesem Fall 30 Prozent der Lohnkosten ersetzt. Einen Rechtsanspruch gibt es aber hier nicht. (TT)

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