Rückwidmungen: Zurück in Freiland geht nicht so einfach
Rechtsgutachten des Salzburger Juristen Walter Berka bezeichnet entschädigungslose Rückwidmungen von Bauland als verfassungrechtlich „nicht möglich“.
Innsbruck – Nach dem Vorschlag der Tiroler Sozialpartner ist die Diskussion über brachliegendes Bauland in Tirol voll entbrannt. 3000 Hektar unbebautes Bauland werden derzeit nicht genützt. Die Sozialpartner mit Landwirtschafts-und Wirtschaftskammer, Gewerkschaft und Industriellenvereinigung haben deshalb dem Land vorgeschlagen, Maßnahmen zu setzen, die es ermöglichen, in Zukunft unter Wahrung eines berechtigten öffentlichen Interesses am Schutz von Natur und Landschaft „vermehrt landwirtschaftlich nicht genutzte Flächen wie Wald oder unproduktive Flächen für die Verbauung zu nutzen“. Das stieß auf breite Ablehnung, vielmehr wird politisch eine Mobilisierung von gewidmeten Flächen gefordert.
Zuletzt regte dann Wirtschaftskammerpräsident Christoph Walser eine Bebauungsfrist innerhalb von zehn Jahren für Baulandflächen über 1500 Quadratmetern an. Sollte das nicht erfolgen, kann er sich auch eine Rückwidmung vorstellen. „Es freut mich, dass meine Vorschläge gegen das Baulandhorten Gehör finden.“ Mit diesen Worten kommentiert Wohnbaulandesrätin und AAB-Landesobfrau Beate Palfrader (VP) Walsers Vorschlag.