Vier Amtshaftungsklagen in Causa Ischgl eingebracht

Im Zusammenhang mit den SARS-CoV-2-Infektionen in Ischgl, die weltweit für Schlagzeilen gesorgt haben, hat der Verbraucherschutzverein (VSV) über seinen Rechtsanwalt Alexander Klauser vorerst vier Amtshaftungsklagen von Covid-19-Geschädigten beim Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen eingebracht. Das gab VSV-Obmann Peter Kolba am Mittwoch in einer Pressekonferenz in Wien bekannt. Im Rechtsweg vertritt der VSV vorerst 1.000 Betroffene.

Insgesamt haben sich 6.000 Personen aus 45 Staaten gemeldet, die angegeben haben, sich während des Skiurlaubs in Ischgl mit dem Coronavirus infiziert und Covid-19 in die Heimat getragen zu haben. Um bei Gericht rasche Erfolge erzielen zu können, habe man sich vorerst auf vier Musterfälle beschränkt, erläuterte Anwalt Klauser in der Pressekonferenz. Ein Betroffener sei an Covid-19 verstorben, bei zwei deutschen Fällen sei die Erkrankung so schwer verlaufen, dass die Patienten teilweise heute noch in Behandlung sind und vielleicht Dauerfolgen erleiden werden. Ein vierter Betroffener sei gesund, müsse jedoch mit Spätfolgen rechnen.

„Ich habe kein Vertrauen, dass die Staatsanwaltschaft Innsbruck effizient und ernstlich daran arbeitet, die Verantwortlichen für die schweren Fehler bei der Bekämpfung der Pandemie ausfindig zu machen und anzuklagen,“ stellte VSV-Obmann Peter Kolba fest. Man konzentriere sich daher nunmehr darauf, „in Musterprozessen in Wien - und damit abseits von Tiroler Netzwerken - die Verantwortung festzumachen und Schadenersatz für Opfer durchzusetzen“.

Die Amtshaftungsklagen gegen die Republik Österreich begründet der VSV mit behauptetem Behördenversagen im Zusammenhang mit den Maßnahmen gegen den Ausbruch der Corona-Pandemie in Ischgl und anderen Tiroler Wintersportorten. Das Versagen von Organen war nach Ansicht des VSV schuldhaft und - da es Organträgern unterlief - dem Staat zurechenbar. Die Finanzprokuratur als Rechtsvertreter des Bundes habe das „Angebot für Gespräche ignoriert“, daher habe man die Stellungnahme der Finanzprokuratur zu den vier auf Schadenersatz gerichteten Klagen nicht abgewartet, sondern diese gleich bei Gericht eingebracht erläuterte der VSV.

Um den Betroffenen langwierige Gerichtsverfahren zu ersparen, appelliert der VSV an Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), eine zeitnahe Aufarbeitung der Problematik und vor allem eine raschere Lösung zu ermöglichen. „Man möchte nicht zehn Jahre lang aufarbeiten“, stellte Kolba klar. Statt langwierige Amtshaftungsverfahren gegen die Republik für - so der Vorwurf seitens der Verbraucherschutzorganisation - schuldhaftes Behördenversagen zu verfolgen, sollte Kurz einen „Runden Tisch“ mit den zuständigen Ministern, der Tiroler Landesregierung und den Gemeinden einberufen.

Der VSV unterstellt den lokalen Behörden in Tirol und den verantwortlichen Politikern auf Bundesebene schwere Fehler beim Pandemie-Management in den Tiroler Skigebieten in den Monaten Februar und März 2020. In einem offenen Brief wird Kurz ersucht, „diese Sache in die Hand zu nehmen“. Wörtlich heißt es: „Es wäre für den Ruf von Österreich als Tourismusland in der Welt und für Tirol ebenso hilfreich wie für die vielen Geschädigten, die auf ein Einbekenntnis der Fehler, eine Entschuldigung und Schadenersatz warten.“