Registrierungspflicht in Wiener Lokalen in Kraft getreten
In Wien ist am Montag die Registrierungspflicht in der Gastronomie in Kraft getreten. Gäste müssen ihre Daten in ein Formular eintragen, damit soll die Ausforschung von Kontaktpersonen bei Coronavirusinfektionen erleichtert werden. Dies dürfte offenbar nicht reibungslos anlaufen. Der Gastronomie-Fachgruppenobmann in der Wiener Wirtschaftskammer, Peter Dobcak, berichtete von einer ersten „Blitzumfrage“, wonach nur 60 Prozent der Besucher sagten, sich eintragen zu wollen.
Dobcak befürchtet folglich Umsatzrückgänge und appellierte hörbar verärgert an die restlichen 40 Prozent: „Bitte beruhigt‘s Euch!“ Wirte hätten ihm in ersten Rückmeldungen zum Teil von „wildesten“ Diskussionen mit Gästen berichtet, die ihre Daten nicht bekanntgeben wollten. „Die Leute sollen bitte runterkommen“, plädierte Dobcak für mehr Unaufgeregtheit seitens der Kundschaft. Was sei denn schon dabei, wenn man Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer bekannt gebe. „Das wird vier Wochen aufgehoben und dann weggeschmissen“, erklärte der Wirtschaftskämmerer: „Was soll der Wirt denn sonst damit machen?“
Die Betriebe sind angehalten, die Unterlagen vier Wochen aufzubewahren. Die Verordnung gilt vorerst bis Ende des Jahres. Wirten, die sich weigern, die Regelung umzusetzen, droht eine Geldstrafe. Der Datenschutz soll laut Rathaus gewährleistet werden. Die Behörde darf nur bei einem Infektionsfall in die Formulare Einsicht nehmen.
Viele Menschen würden ihre Daten auch freiwillig und bedenkenlos für die Nutzung sozialer Medien oder Kundenkarten von Handelsketten hergeben. Der jetzige „Anfangshype der Ablehnung“ sei wohl auf das „kleine Revoluzzerherz des Wieners“ zurückzuführen. Insofern hofft Dobcak auf eine schnelle Gewöhnungsphase: „Ich gehe schon davon aus, dass sich das nach ein paar Tagen mehr und mehr einspielen wird.“
Dobcak bekräftigte, dass ihm die Registrierungspflicht deutlich lieber sei als eine Vorverlegung der Sperrstunde auf 22.00 Uhr, wie sie vor allem in den westlichen Bundesländern umgesetzt wird. Die Stadtregierung ließ er in Sachen Kritik trotzdem nicht zur Gänze außen vor. Denn die am Freitag veröffentlichte Verordnung sei in einigen Punkten unklar - etwa, ob die Regierungspflicht auch für Gastgärten oder Würstelstände gelte.
Im Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) erklärte man auf APA-Nachfrage, dass Gastgärten von der Pflicht umfasst seien. Für Imbissstände gelte sie hingegen nicht, da diese in den ausgenommenen Take-away-Bereich fallen.
In der Nacht auf Montag setzte die Polizei unterdessen ihre österreichweiten Schwerpunktkontrollen zur Einhaltung der Coronamaßnahmen in der Gastronomie fort. Insgesamt überprüften die Beamten am Wochenende 7.733 Lokale sowie Veranstaltungsstätten und erstatteten 160 Anzeigen, teilte das Innenministerium mit. Dabei ging es vor allem um die Einhaltungen der Sperrstunde sowie der Abstandsregeln, erläuterte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP).