SPÖ beklagt „Respektlosigkeit“ der türkis-grünen Regierenden
Bei mangelhafter Anfragebeantwortung soll Höchstgericht angerufen werden können.
Von Karin Leitner
Wien – Die Sozialdemokraten nehmen den heutigen 100. Geburtstag der hiesigen Verfassung zum Anlass, um neuerlich das Verhalten der türkis-grünen Regierenden gegenüber dem Hohen Haus zu beklagen. Respektlos agierten diese, so wie das schon die türkis-blauen Koalitionäre getan hätten, befindet SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried: „Finanzminister Gernot Blümel wandelt mit Socken durch den Plenarsaal. Kanzler Sebastian Kurz starrt auf sein Handy, wenn Oppositionelle reden. Man spürt die Verachtung für das Parlament.“ Besonders manifestiere sich das am Umgang von Ministern mit Anfragen der Mandatare. „Gleichgeschaltet“ seien die Ressorts – dahingehend, „dass es keine Antworten gibt“. Drei SPÖ-Nationalratsabgeordnete nennen Beispiele; Anfragen und die Antworten dazu präsentieren sie. Sie habe etwa ÖVP-Integrationsministerin Susanne Raab 60 Fragen zu einer Causa gestellt – „und keine einzige beantwortet bekommen“, sagt Nurten Yilmaz. Alois Stöger sagt, dass er vom Kanzler habe wissen wollen, ob sich dieser in der Sache AUA mit der deutschen Kanzlerin getroffen habe. Nicht einmal da habe dieser Ja oder Nein gesagt: „Es gab nur Schwafel, Schwafel, Schwafel.“ Sie habe Blümel gefragt, ob er einen Laptop habe, sagt Julia Herr: „Wir bekamen eine Antwort zu seinem Handy. Ich weiß nicht, was man an dieser Frage nicht verstehen kann.“
Schluss müsse mit derartigen Praktiken sein, konstatiert Leichtfried. „So kann es nicht weitergehen.“ Da Parlamentarier keine Handhabe dagegen hätten, sei Hilfe von außen geboten. Jene fünf Mandatare, die die Anfrage an ein Regierungsmitglied gestellt haben, sollten sich an das Verfassungsgericht wenden können, wenn die Antworten qualitativ schlecht seien. Die Richter sollten diese prüfen. „Diese Bewertung soll Verpflichtung für die Ministerien sein, die Beantwortung durchzuführen.“ Wenn auch das nicht wirkt? Dazu sagt Stöger: „Das, worüber nicht Auskunft gegeben wird, könnte als elektronischer Akt veröffentlicht werden müssen. Das wäre für einen Minister unangenehm.“ Wie lange sollen die Höchstrichter Zeit haben für die Beurteilung? Das wolle er nicht vorgeben, sagt Leichtfried. Minister sollten aber rascher reagieren müssen als derzeit; statt nach maximal acht sollten sie nach drei Wochen Fragen beantworten. Für die Neuerung im Sinne der SPÖ wäre eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat nötig.