Rechtsstaatsstreit: EU-Staaten überstimmen Ungarn und Polen
Eine Mehrheit der EU-Staaten hat ungeachtet von Drohungen aus Ungarn und Polen ein Verfahren zur Bestrafung von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit innerhalb der Union in die Wege geleitet. Ein entsprechender Vorschlag der deutschen EU-Ratspräsidentschaft bekam am Mittwoch in Brüssel die erforderliche Unterstützung, wie ein Sprecher mitteilte. Damit können nun Verhandlungen mit dem Europaparlament beginnen.
In diesen dürfte das geplante Verfahren sogar noch einmal verschärft werden. Etliche Abgeordnete hatten den Vorschlag der deutschen EU-Ratspräsidentschaft zuletzt als zu vorsichtig bezeichnet. Brisant ist der Mehrheitsbeschluss vom Mittwoch, weil Ungarn und Polen mit einer Blockade von wichtigen EU-Entscheidungen zum langfristigen Gemeinschaftsbudget drohen, sollte der neue Rechtsstaatsmechanismus eingeführt werden. Dies könnte zum Beispiel dazu führen, dass das geplante Corona-Konjunkturprogramm nicht starten kann.
Der Vorschlag der deutschen EU-Ratspräsidentschaft sieht unter anderem vor, Kürzungen von EU-Finanzhilfen zu ermöglichen, wenn Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit „in hinreichend direkter Weise“ Einfluss auf die Haushaltsführung und die finanziellen Interessen der Union haben.
Die EU-Kommission hat eigentlich vorgeschlagen, Strafen schon dann zu ermöglichen, wenn ein Mangel an Rechtsstaatlichkeit die Grundvoraussetzungen für eine wirtschaftliche Budgetführung zu beeinträchtigen droht.
Es hätte nach Auffassung der deutschen EU-Ratspräsidentschaft allerdings gegen einen Beschluss des EU-Gipfels im Juli verstoßen, daran festzuhalten. Dort hatten die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten festgelegt, dass nur „im Fall von Verstößen“ Sanktionen möglich sein sollen.
Aus den Reihen des Europaparlaments war die vorgesehene Aufweichung des geplanten Mechanismus zuletzt scharf kritisiert worden. Abgeordnete bezeichneten den Anfang der Woche vorgelegten Vorschlag der deutschen EU-Ratspräsidentschaft unter anderem als Zeichen von „Feigheit und Prinzipienlosigkeit“. Auch den Regierungen in den Niederlanden, Finnland, Schweden, Dänemark und Belgien geht er nicht weit genug. Sie konnten ihn am Mittwoch aber im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten ebenso wenig blockieren wie Ungarn und Polen.
Die ungarische Regierung hatte den Vorschlag am Dienstag als „inakzeptabel“ bezeichnet. Justizministerin Judit Varga erklärte am Dienstagabend auf Facebook, der Vorschlag würde eine einseitige Änderung der EU-Verträge bedeuten und damit gegen die grundlegenden Werte der Europäischen Union verstoßen. Varga sprach in diesem Zusammenhang von „Erpressung“.
Nach einem Bericht der EU-Kommission weist der Rechtsstaat in Ungarn eklatante Mängel auf. Das geht aus dem sogenannten Rechtsstaats-TÜV hervor, den die Brüsseler Behörde am Mittwoch für alle 27 EU-Staaten veröffentlichte. Dabei analysiert sie erstmals systematisch den Zustand etwa von Gewaltenteilung, Medienvielfalt und der Unabhängigkeit der Justiz in den EU-Ländern.
Bei Ungarn kritisiert die EU-Kommission, dass die Vielfalt der Medien einem hohen Risiko ausgesetzt sei. Unabhängige Medien würden systematisch behindert und eingeschüchtert. Die Zivilgesellschaft stehe vor allem dann unter Druck, wenn sie eine kritische Haltung gegenüber der Regierung habe. Im Kampf gegen hochrangige Korruption gebe es Mängel. Die Regulierung von Lobbyismus sei unzureichend und es gebe keine effektiven Regeln gegen den sogenannten Drehtür-Effekt. Auch die Unabhängigkeit der Justiz sei trotz Aufforderung nicht verbessert worden. Positiv bewertete die EU-Kommission die Länge von Gerichtsverfahren und den Stand der Digitalisierung im ungarischen Justizwesen.
EU-Kommissionsvize Vera Jourova betonte, dass die neuen Berichte eine Lücke im Werkzeugkasten der EU mit Blick auf den Rechtsstaat schlössen. Jeder Bürger habe das Recht auf unabhängige Richter, freie und vielfältige Medien sowie auf den Respekt seiner Grundrechte.
Jourova hatte Ungarns Ministerpräsidenten Viktor Orban im Vorfeld unter anderem mit der Aussage empört, dass es in ungarischen Medien kaum noch Kritik an der Regierung gebe, so dass eine große Mehrheit der Ungarn womöglich nicht mehr in der Lage sei, sich eine freie Meinung zu bilden. Über Orban sagte sie: „Ich würde sagen: Er baut eine kranke Demokratie auf.“ Orban forderte ihren Rücktritt.
Der Rechtsstaats-TÜV wurde auch eingeführt, weil sich andere Instrumente der EU bisher als wenig wirksam erwiesen haben. So laufen gegen Ungarn und Polen wegen mutmaßlicher Verletzung von EU-Grundwerten bereits Verfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge - diese kommen seit Jahren aber kaum voran. Unter anderem auf Grundlage der Kommissionsberichte soll künftig auch die Vergabe von EU-Mitteln eingeschränkt werden können.