Erfundenes Video von Polizeigewalt sollte Anzeige verhindern
Wer in Österreich auf die Bestechlichkeit oder ein blindes Auge der Polizei hofft, wird enttäuscht. Dies zeigen zumindest regelmäßig Prozesse um Amtsmissbrauch. Dazu musste sich gestern am Landesgericht ein 55-Jähriger verantworten, der im Mai aus Sorge um seinen Sohn auf Abwege geraten war. Jener war nämlich bei einer Lokaltour in der Innsbruck verhaftet worden und musste sogar ins Polizeianhaltezentrum überstellt werden. Bei der Polizeiinspektion machte der Vater darauf geltend, dass vom Einsatz ein Video existiere, das belegen würde, dass Beamte den bereits gefesselten Sohn weiter bedroht und geschlagen hätten.
Dazu wollte der 55-Jährige auch noch den Vorgesetzten der amtshandelnden Polizisten sprechen und setzte diesem ein Ultimatum über zwei Tage, um „die Sache fallen zu lassen“. Sollte die Polizei den Sohn dennoch zur Anzeige bringen, würde das Video an Medien weitergeleitet und ein Rechtsanwalt damit befasst. Zur Strafbarkeit des Verhaltens reihte sich ein weiterer Schönheitsfehler: Das Video gab es gar nicht. Verteidigerin Eva Kathrein machte für den ansonsten braven Facharbeiter eine familiär bedingte Ausnahmesituation geltend. Der Angeklagte entschuldigte „einen emotionalen Blödsinn“. Angesichts eines Strafrahmens von sechs Monaten bis fünf Jahre Haft fiel die Sanktion mit zur Hälfte bedingten 9120 Euro (rechtskräftig) dennoch spürbar aus.
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Zu sechs Monaten unbedingter Haft wurde ein Kriminaltourist aus Rumänien verurteilt. Der amtsbekannte 38-Jährige hatte sich 2019 Tirol als Operationsgebiet ausgesucht. Welche Beute er machen wollte, war wohl schon vorbestimmt. So hatte es der Mann „gewerbsmäßig“ auf teure Bekleidungsaccessoires, edle Parfums und trendige Sonnenbrillen abgesehen. Beutewert insgesamt: weit über 10.000 Euro. Die für den Weiterverkauf bestimmten Objekte konnten teils sichergestellt werden. (fell)