AK erstritt für Lehrmädchen Rückzahlung von 800 Euro Kurskosten
Innsbruck – Ein Lehrmädchen wurde von ihrem Ausbildungsbetrieb im Tiroler Oberland zu einer Weiterbildung geschickt, welche sie im Anschluss selbst bezahlen musste. Die Arbeiterkammer Tirol zog vor Gericht und konnte die Rückzahlung der 800 Euro Kurskosten an das Lehrmädchen erwirken, wie die AK Tirol in einer Aussendung schreibt.
Der Betrieb berief sich auf eine Ausbildungskosten-Rückzahlungsvereinbarung, die angeblich mit dem Lehrling vereinbart worden sei. „Derartige Vereinbarungen sind im Arbeitsrecht grundsätzlich möglich, allerdings nicht bei Lehrlingen, wenn der konkrete Kursbesuch im Rahmen der Ausbildungsverpflichtung des Lehrbetriebes erfolgt“, erklärt Peter Schumacher, Leiter der AK Jugendabteilung.
Zudem werden Betrieben solche Ausbildungskosten ohnehin zu 75 Prozent über die Lehrbetriebsförderung ersetzt, ergänzt die Arbeiterkammer. (TT)