Weniger Krankenstände trotz telefonischer Krankmeldung
Die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung ist offenbar nicht ausgenutzt worden. Die Zahl der Fälle stieg nämlich während der ersten Hochphase der Corona-Pandemie nicht an, sondern ging sogar deutlich zurück, zeigt eine Anfragebeantwortung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) an den SPÖ-Abgeordneten Andreas Kollross. Abgefragt wurden die Zahlen von Februar bis Juni dieses Jahres.
Gab es im Februar und damit vor Ausbruch der Pandemie in Österreich noch ein Plus von Krankenständen bei Arbeitern und Angestellten, änderte sich dieses Bild rasch. Im Februar 2019 waren es rund 467.000 Fälle, heuer im Vergleichsmonat fast 500.000.
Seither hat sich das Bild gedreht und das obwohl es bis September leichter war, zu einer Krankschreibung zu kommen, da man dafür nicht mehr persönlich zum Arzt musste. Schon im März lag man heuer 3.000 Fälle unter dem Vorjahreswert. Später setzte sich der Trend fort, und das auch noch weit nach dem Lockdown. So waren es im Juni bei Arbeitern und Angestellten rund 214.000 Fälle und damit deutlich weniger als die etwa 259.000 Fälle im gleichen Monat 2019.
Die Vereinbarung, dass auch telefonisch krank geschrieben werden kann, war Mitte März zwischen Ärztekammer und Gesundheitsministerium etabliert worden. Seit 1. September besteht diese Möglichkeit nur noch für Patienten mit Corona-Symptomen.
Mit dem bisherigen Verlauf ist man offenbar zufrieden. Sowohl bei der Gesundheitskasse als auch bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau ist keine Beschwerde bekannt - weder von Ärzten noch von Patienten, heißt es in der Anfragebeantwortung. Den Trägern sowie dem Ministerium sind auch keine Missbrauchsfälle bzw. entsprechende Versuche vorgelegen.
Dennoch steht Anschober dazu, dass ein entsprechendes Risiko besteht. Die bisherigen Erkenntnisse bedeuteten nicht, „dass ein solches Entgegenkommen in Pandemiezeiten nicht auch als Anreiz zum Missbrauch dienen kann und keinerlei Maßnahmen zur Vermeidung von Missbrauchsfällen getroffen werden müssten“.
Klargestellt wird vom Ministerium auch, dass aus seiner Sicht der Krankenstand im Normalfall mit persönlicher Präsenz festgehalten werden soll. Eine umfassende Begutachtung der Patienten und Beurteilung ihres Gesundheitszustandes sei bei vielen Krankheitsbildern nur persönlich möglich. Krankmeldungen seien daher insbesondere aus Qualitätsgründen grundsätzlich nur auf Basis einer persönlichen ärztlichen Untersuchung vorzunehmen.