EU-Sanktionen gegen 40 Unterstützer Lukaschenkos in Kraft
Nach wochenlanger Blockade sind die EU-Sanktionen gegen Weißrussland in Kraft. Das teilte der Rat der EU-Staaten am Freitagnachmittag mit. Zuvor hatte der EU-Sondergipfel in der Nacht auf Freitag den Weg für diesen Schritt freigemacht. Betroffen von den Strafmaßnahmen sind 40 Unterstützer des weißrussischen Präsidenten Alexander Lukaschenko. Ihnen wird eine Beteiligung an Wahlfälschungen oder der gewaltsamen Niederschlagung friedlicher Protesten vorgeworfen.
Gegen sie wurden Einreisesperren und Vermögenssperren verhängt. Lukaschenko selbst ist zunächst nicht direkt von den Sanktionen betroffen.
Die EU will so zusätzlichen Druck auf die Führung in Weißrussland aufbauen und ein Zeichen der Solidarität mit den Menschen in dem Land setzen. In der ehemaligen Sowjetrepublik gibt es seit der Präsidentenwahl am 9. August Proteste und Streiks gegen den autoritären Staatschef Lukaschenko, der bereits 26 Jahre an der Macht ist.
Die Sanktionen konnten in Kraft treten, weil Zypern beim EU-Gipfel sein wochenlanges Veto hat fallen lassen. Im Gegenzug erhielt das kleine EU-Land Zugeständnisse in seinem Kampf für eine harte Türkei-Politik. So hält die EU im Konflikt um Erdgaserkundungen im östlichen Mittelmeer ihre Sanktionsdrohungen gegen Ankara aufrecht. Gleichwohl stellt die EU der Türkei eine Erweiterung der Zollunion, Handelserleichterungen und weitere Milliardenhilfe für die Versorgung von Flüchtlingen aus Ländern wie Syrien in Aussicht. Voraussetzung ist aber laut dem Gipfelbeschluss, dass „die konstruktiven Bemühungen zur Beendigung der illegalen Aktivitäten gegenüber Griechenland und Zypern fortgesetzt werden“.
Griechenland und Zypern verlangen wegen der Erdgaserkundungen der Türkei seit langem eine stärkere Unterstützung der EU-Partner. Sie sind der Ansicht, dass sie in ihren Seegebieten erfolgen und damit illegal sind. Die Türkei weist die Vorwürfe zurück.
Weißrussland reagierte unterdessen scharf auf die EU-Sanktionen gegen Dutzende Spitzenbeamte des Apparats von Machthaber Lukaschenko. Wie das Außenministerium in Minsk am Freitag mitteilte, gibt es als Antwort eine Liste mit Namen von Personen aus der EU, die nun nicht mehr einreisen dürften. Zudem müssen die EU-Nachbarländer Polen und Litauen Dutzende Mitarbeiter aus ihren Botschaften in Minsk abziehen.
Auch Weißrussland reduziert das Personal in den eigenen Vertretungen der EU-Staaten. Zudem machte das Ministerium seine Drohung wahr und annullierte mit sofortiger Wirkung alle Akkreditierungen von Auslandskorrespondenten.
Offiziell begründet wurde der Schritt mit einer überarbeiteten Verordnung zur Ausgabe der Arbeitsgenehmigungen für Journalisten, weshalb alle bisherigen Papiere ungültig seien und nun neu beantragt werden müssten. Das Außenministerium hatte zuvor offen damit gedroht, im Fall von EU-Sanktionen keine Berichterstattung westlicher Medien aus dem Land mehr zu erlauben.
Außenamtssprecher Anatoli Glas sagte in Minsk, dass Belarus seine Botschafter aus Polen und Litauen zu Konsultationen für eine Woche in die Heimat zurückrufe. Den Botschaftern aus Polen und Litauen wiederum sei nahegelegt worden, ebenfalls in ihre Heimatländer zurückzukehren.
Zudem sollten die jeweiligen Auslandsvertretungen ihr Personal bis 9. Oktober drastisch reduzieren: für Polen auf 18 von bisher 50 Mitarbeitern und für Litauen auf 14 von bisher 25 Mitarbeitern. Das Ministerium in Weißrussland bedauerte die Entwicklung und erklärte, dass es auf die „unfreundlichen Schritte“ der EU im Sinne eigener Interessen antworten müsse.
Die EU-Sanktionen traten am Freitag nach wochenlanger Diskussion in Kraft. Betroffen von den Strafmaßnahmen sind 40 Unterstützer des weißrussischen Machthabers Lukaschenko. Ihnen wird eine Beteiligung an Fälschungen der Präsidentenwahl am 9. August oder der gewaltsamen Niederschlagung friedlicher Proteste vorgeworfen. Gegen sie wurden Einreisesperren und Vermögenssperren verhängt. Lukaschenko selbst ist zunächst nicht direkt von den Sanktionen betroffen.