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Brennerbasistunnel haftet erstmals für Sprengschäden an Haus in Aldrans
Für die Errichtung des Brennerbasistunnels bedarf es Sprengungen, welche an nahe gelegenen Gebäuden Schäden verursachen können.
© BBT
Richtungsweisendes Urteil für Großprojekte: Oberlandesgericht lässt für Schäden haften, obwohl BBT-Sprengungen innerhalb der ÖNORM lagen.
Von Reinhard Fellner
Innsbruck – Ein richtungsweisendes Urteil für laufende und künftige Großbauprojekte wurde nun vom Innsbrucker Oberlandesgericht bestätigt. Konkret geht es im Anlasssachverhalt um die Haftung wegen Sprengungen für den Brennerbasistunnel (BBT). In vielen Fällen hatte sich die BBT Gesellschaft dazu mit geschädigten Hausbesitzern unkompliziert verglichen. Das Problem von Hausbesitzern in Aldrans: