Gesichts-Schilde vor dem Aus - Weiter Warten auf Verordnung

Die von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) für Donnerstagfrüh angekündigte Verordnung zur weiteren Verschärfung der Corona-Maßnahmen lässt weiter auf sich warten. Die Verordnung soll am Freitag in Kraft treten. Neben den bereits bekannten Verschärfungen u.a. im Veranstaltungsbereich dürfte sie auch ein Verbot der Gesichtsschilde bringen. Laut APA-Informationen könnte auch der Ein-Meter-Abstand draußen wieder Pflicht werden.

Der „Kurier“ berichtete am Donnerstag mit Verweis auf einen der Zeitung vorliegenden Verordnungs-Entwurf, wonach die sogenannten „Face-Shields“ verboten werden. Überall, wo in Österreich Maskenpflicht gilt, werden sie dann als Schutzvorrichtung nicht mehr anerkannt. Laut „Kurier“ wird im Verordnungstext bei der entsprechenden Passage dem Begriff „abdeckend“ die Wortfolge „und eng anliegend“ angefügt. In den Erläuterungen heißt es dazu, Hintergrund sei „eine verdichtete Evidenz, nach der insbesondere ‚Face Shields‘ keine den klassischen Masken vergleichbare aerosolhemmende Wirkung haben“. Betroffen sein sollen auch die kleinen Kinn-Visiere. Mario Pulker, Gastronomie-Spartenobmann der Wirtschaftskammer, bestätigte den Plan gegenüber dem Ö1-“Morgenjournal“.

Aus dem Gesundheitsministerium gab es dazu Donnerstagfrüh noch keine Bestätigung. Die Verordnung soll am Vormittag vorliegen, hieß es lediglich gegenüber der APA. Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) hatte am Mittwoch erklärt, die Verordnung soll „spätestens morgen ganz in der Früh“ veröffentlicht werden - somit sei „ausreichend Zeitabstand bis zum Inkrafttreten“ gegeben.

Dem Vernehmen nach könnte die Verordnung auch eine Wiederbelebung der Ende Juli aufgehobenen 1 Meter-Abstandsregeln („Babyelefant“) beim Betreten von öffentlichen Orten (auf der Straße) bringen. Seit Ende Juli existierte diese Maßnahme nur mehr als Empfehlung Anschobers. Die Vorschrift war infolge der Aufhebung der allgemeinen Corona-Ausgangsbeschränkungen (durch den Verfassungsgerichtshof Mitte Juli) zurückgenommen worden. Grund dafür war, dass davon auszugehen war, dass auch die 1 Meter-Regel im öffentlichen Raum gesetzlich nicht gedeckt war. Die notwendige „Reparatur“ des Covid-19-Maßnahmengesetzes war im September erfolgt.

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