Corona-Verstöße: Schützenhöfer für Eingriffe im Privaten
Der steirische Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer (ÖVP) will einen verfassungsrechtlich gangbaren Weg suchen, um bei Verstößen gegen Corona-Regeln auch im Privatbereich eingreifen zu können. „Für bestimmte Fälle, für bestimmte Zeiten“, meinte er im „Kurier“. Bei gesundheitlichen Herausforderungen wie Corona gebe es „Einschränkungen der Freiheit“, sagte er. Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) erteilte Schützenhöfers Forderung eine Absage.
Schützenhöfer übt im „Kurier“ ungewöhnlich offene Kritik am derzeitigen Corona-Management der Regierung. Außerdem spricht er sich gegen die Forderung seiner Parteikollegen aus, die Quarantäne von K1-Kontaktpersonen zu verkürzen, wie dies zuletzt seine Parteikollegin, Tourismusministerin Elisabeth Köstinger, vorgeschlagen hatte.
„Ich will ja nicht in Schlafzimmer hineinschauen, aber wenn bei Privatpartys in einem Keller oder in einer Gartenhütte Exzesse gefeiert werden, muss man das auflösen können“, wird Schützenhöfer in der Tageszeitung zitiert. Dem konterte der Gesundheitsminister Dienstagfrüh im Ö1-“Morgenjournal“: Das Covid-Maßnahmengesetz schließe Kontrollen im privaten Wohnbereich aus, und das sei auch „grundsätzlich richtig“, meinte Anschober. Er glaube, dass „die allermeisten Menschen imstande sind, klaren Empfehlungen Folge zu leisten“.
Sein Job sei es, dieses Gesetz umzusetzen, so Anschober. Er appellierte stattdessen einmal mehr an die Verantwortung des Einzelnen, jeder müsse Teil der Lösung sein. Was einen erneuten Lockdown wegen der stark steigenden Infektionszahlen betrifft, gab sich Anschober zurückhaltend - man habe im Gesetz eine gute Regelung, die besage, dass für eine solche Maßnahme das Gesundheitssystem vor dem Zusammenbruch stehen müsste. „Da stehen wir weit davon entfernt“, betonte er.
Freilich, fügte er an, könne sich dies schnell ändern, man betreibe ein tägliches Monitoring. Eine Überlastung würde er erst bei einer Auslastung der Intensivbetten von 60 bis 70 Prozent ausmachen, „da ist noch Luft da“.