Corona-Krise

Österreich macht erneut dicht: „Lockdown light“ soll Virus eindämmen

Ab November gehen in weiten Teilen der Republik die Rollläden wieder herunter. Nur der Handel hat offen.
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Österreich droht trostloser November. ÖGB fordert offene Schulen. Sperre für Gastronomie und Kultur, Regierung verspricht neues Hilfspaket.

Wien – Noch wird verhandelt. Doch was die Regierungsspitze heute am späten Nachmittag verkünden dürfte, ist schwer mit dem Begriff „Lockdown light“ zusammenzufassen. Geplant sind umfassende Maßnahmen, um die zweite Corona-Welle zu brechen. Vorbeugend kündigt Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) ein erneutes Hilfspaket an.

Geplant ist, Lokale und Hotels bis Ende November zu schließen. Die Gastronomiebetriebe dürfen nur noch Speisen zum Mitnehmen anbieten.

Zudem soll es eine vorerst auf zehn Tage befristete Ausgangsbeschränkung zwischen 20 und 6 Uhr geben. Die Wohnung zu verlassen, soll in dieser Zeit nur unter den fünf im Covid-19-Maßnahmengesetz festgelegten Ausnahmen erlaubt sein, darunter Notfälle, Arbeit, Einkauf und Erholung im Freien.

Somit wird auch das Kulturleben in Österreich auf bestimmte Zeit wieder auf null gefahren. Also kein Theater, keine Kinos, keine Konzerte.

Betretungsverbote sind in dem Entwurf auch für viele Freizeiteinrichtungen sowie für Sportanlagen enthalten. Sport ist nur möglich, wenn man sich körperlich nicht zu nahekommt. Einzig Profisportler können ihrer Tätigkeit nachgehen, nicht mehr jedoch vor Publikum.

Zusperren müssen Bäder, Freizeitparks, Tanzschulen, Indoor-Spielplätze. Ausgenommen wären laut Entwurf Museen, Zoos, Bibliotheken und Parks.

Verboten werden auch Messen, Märkte, Kongresse und Hochzeitsfeierlichkeiten. Einzig Begräbnisse können weiter stattfinden, wobei aber nur noch 50 Trauergäste zugelassen werden dürften. Ausgenommen vom Veranstaltungsverbot sind Zusammenkünfte von Organen politischer Parteien oder Veranstaltungen zu religiösen Zwecken.

📽️ Video | Regierung plant weitere Einschränkungen

Was ist los in den Schulen? Die Regierung plant hier, nicht zuletzt wegen des Drucks der Gewerkschaft, Kindergärten und Schulen offen zu halten. Was allerdings in den Oberstufen passiert, ist noch nicht geklärt. Hier könnte es zu einem Distance Learning kommen. Lehrer fordern jedenfalls zusätzliche Schutzmaßnahmen.

Offen bleibt – anders als im Frühjahr – der Handel. Pro Kunde müssen jedoch zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen. Ist das Geschäft kleiner, darf nur eine Person eingelassen werden.

Besucher von Altenheimen und Spitälern müssen vor dem Betreten einen Antigen-Test durchführen. Zugelassen ist nur ein Besucher pro Patient, ausgenommen sind Palliativ- und Hospizbegleitung. Für Kuranstalten gelten dieselben Regelungen wie für Spitäler.

Mitarbeiter dürfen Alten-, Pflege- und Behindertenheime nur betreten, wenn zweimal pro Woche ein molekularbiologischer oder Antigen-Test auf Corona durchgeführt wird – und dessen Ergebnis negativ ist.

Die Bundesregierung besprach sich gestern mit den Sozialpartnern, heute wird der Bundespräsident informiert. Für 16:30 Uhr ist eine Pressekonferenz anberaumt worden. Zuvor werden die im Parlament vertretenen Parteien (siehe Bericht unten) informiert.

Diese Vorgangsweise stößt der Opposition übel auf. Aus der SPÖ heißt es: „Das jetzige Vorgehen ist typisch für Türkise und Grüne – es wird drübergefahren und nicht eingebunden.“

Die NEOS beklagen „Kundgebungen der Bundesregierung“; „ernstzunehmende längere Debatten“ mit den Oppositionsparteien gebe es nicht.

Während NEOS und SPÖ noch überlegen, ob sie den erneuten Lockdown mittragen, ist bei der FPÖ das Nein schon klar. „Die FPÖ wird keinen Beitrag dazu leisten, Österreich noch tiefer in das schwarz-grüne Loch einer grundfalschen Corona-Strategie zu manövrieren“, erklärt FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl. (misp)

Sanktus der Parlamentarier ist nötig

Einfach verfügen können die Regierenden Corona-bedingte Verschärfungen wie die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen nicht. Sie müssen im Hauptausschuss des Parlaments gutgeheißen werden. Dessen Mitglieder haben Mitspracherecht bei Verordnungen mit schwerwiegenden Grundrechtseingriffen. Das ist im Covid-Maßnahmengesetz festgelegt.

Wann der Hauptausschuss des Nationalrats tagt, stand gestern noch nicht fest. Am Montag oder am Dienstag könnte das sein, hieß es gegenüber der TT. Hernach würden die Neuerungen greifen. Das könnten sie schon vor der Zusammenkunft im Hauptausschuss – dann, wenn Türkise und Grüne mit „Gefahr im Verzug“ argumentieren. In dem Fall müssten die Hauptausschuss-Mandatare die Maßnahmen spätestens vier Tage, nachdem sie gelten, absegnen. Eine einfache Mehrheit ist so oder so nötig. Die haben die Koalitionäre. ÖVP und Grüne sind daher nicht auf den Sanktus der Oppositionsparteien angewiesen.

„Die Regierung hat bis jetzt nicht nachweisen können und auch nicht versucht, nachzuweisen, dass ,Gefahr im Verzug‘ gegeben ist“, sagt SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried im Gespräch mit der TT. „Dagegen spricht auch der angekündigte Presse­konferenz-Reigen. Somit gehe ich davon aus, dass der Hauptausschuss vor Inkrafttreten der verschärften Maßnahmen stattfindet.“ Und er fügt an: „Wird der Hauptausschuss nicht vorher damit befasst, ist die Gefahr größer, dass die Verordnung gesetzeswidrig erlassen wird.“

SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner sagt, was gewährleistet sein müsse, damit ihre Partei den Lockdown goutiert: „Eine Entschädigung des Verdienstentgangs für betroffene kleinere und mittlere Unternehmen kombiniert mit einer Arbeitsplatzgarantie wird eine Kernbedingung für eine mögliche Zustimmung im Hauptausschuss sein.“ FPÖ-Klubchef Herbert Kickl lässt wissen: „Von uns werden die Lockdown-(light)-Pläne der Bundesregierung nicht unterstützt.“ Wie werden sich die NEOS verhalten? Abgeordneter Nikolaus Scherak sagt zur TT: „Alle Maßnahmen müssen evidenzbasiert und verhältnismäßig sein. Die Regierung stellt diese geforderten Daten aber nicht zur Verfügung. Daher ist die Zustimmung im Hauptausschuss schwer vorstellbar.“ (kale)

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