Spitzensport wird fortgeführt, aber ohne Zuschauer
Der Spitzensport ist bei der neuen Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie insofern glimpflich davongekommen, als der Trainings- und Wettkampfbetrieb fortgeführt werden kann. Allerdings sind im Freien und in Hallen keine Zuschauer mehr zugelassen. Viele Vereine werden auf die Verlängerung des Hilfsfonds angewiesen sein. Stellte beispielsweise die Fußball-Bundesliga am 10. März nach Ausspruch des Zuschauerverbots den Spielbetrieb ein, so wird der Ball nun weiterrollen.
Es sei denn, die Corona-Infektionen werden mehr und verhindern die Durchführung von Spielen. Wie es derzeit zum Beispiel in der Eishockeyliga ICE der Fall ist. Auch in der Männer-Basketballliga und -Handballliga wurden schon mehrere Partien verschoben.
Die Reduktion der Zuschauer seitens der Reduzierung schritt zuletzt in rasantem Tempo voran. Ab 1. Juli waren auf zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen bis zu 250 Personen in geschlossenen Räumen und 500 im Freiluftbereich gestattet. Ab 1. September waren in Gebäuden bis zu 5.000 Besucher, im Freien bis zu 10.000 in Aussicht gestellt worden. Die Fußball-Bundesligisten erarbeiteten daraufhin die verlangten Covid-19-Konzepte für Stadionbesuche, am meisten Zuschauer waren demnach mit der Obergrenze von je 10.000 bei Rapid Wien und Red Bull Salzburg zugelassen.
Doch diese Konzepte kamen nur in der Auftaktrunde zum Einsatz, denn ab 14. September ließ die Bundesregierung nur noch maximal 3.000 Menschen zu Outdoor-Sportevents und 1.500 Besucher indoor zu. Eine weitere Reduktion erfolgte aufgrund der steigenden Corona-Fallzahlen mit 25. Oktober auf 1.500 bzw. 1.000. Ab Dienstag wird das Publikum komplett ausgeschlossen, davon betroffen ist neben den Ligen beispielsweise auch das Damen-Tennisturnier in Linz. Für die alpinen Ski-Weltcuprennen in Lech/Zürs Mitte November hatte man ohnehin ohne Zuschauer geplant.
Ihren Sport weiter ausüben dürfen Spitzensporter, auch aus dem Bereich des Behindertensportes, und Sportler, die aus ihrer Tätigkeit Einkünfte erzielen oder bereits an internationalen Wettkämpfen teilgenommen haben. Auch deren Betreuern, Trainern und Vertretern der Medien ist es nach wie vor gestattet, Sportstätten zu betreten. Darauf ist aber auf einen Mindestabstand von einem Meter zwischen Sportlern und anderen Personen zu achten sowie ein Mundnasenschutz zu tragen.
Im Mannschaftssport und in Sportarten, bei deren sportartspezifischer Ausübung es zu Körperkontakt kommt, ist ein von einem verantwortlichen Arzt erfasstes und dem Stand der Wissenschaft entsprechendes Covid-19-Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos auszuarbeiten und dessen Einhaltung laufend zu kontrollieren. Tests sind obligatorisch, bei einer SARS-CoV-2-Infektion bei einem Sportler, Betreuer oder Trainer müssen in den darauffolgenden zehn Tagen vor jedem Wettkampf alle Sportler, Betreuer und Trainer erneut getestet werden.
Für Spitzensportveranstaltungen gibt es nun eine Teilnehmerbeschränkung. In geschlossenen Räumen dürfen es bis zu 100 und im Freiluftbereich bis zu 200 Sportler sein. Dazu kommen Betreuer und Personen, die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, also zum Beispiel Sicherheitspersonal. Diese Limitierung sollte aber für keine im November in Österreich geplante Veranstaltung ein Problem sein. Ausdrücklich festgehalten ist auch, dass „Spitzensportler und ihre Trainer an internationalen Wettbewerben teilnehmen“ dürfen.