Neue Quarantäneverordnung für Einreise nach Bayern in Kraft

Ab Montag gelten bei der Einreise aus ausländischen Corona-Risikogebieten nach Bayern verschärfte Quarantänevorschriften. Quarantänepflicht gilt dann im Grundsatz für alle bayerischen Rückkehrer, die sich länger als 24 Stunden in Tirol oder einem anderen Risikogebiet aufgehalten haben, ebenso für alle Ausländer, die länger als 24 Stunden in Deutschland bleiben. Bisher war die Schonfrist doppelt so lang.

Als Covid-Risikogebiet gilt laut Robert Koch Institut seit 1. November gesamt Österreich mit Ausnahme der Gemeinden Jungholz und Mittelberg / Kleinwalsertal. Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) hatte betont, dass Fahrten zum Einkaufen oder Arztbesuche weiter möglich sein sollen. „Gleichwohl ruft das bayerische Gesundheitsministerium dazu auf, auf unnötige Reisen zu verzichten und Kontakte wo immer möglich zu beschränken.“

Wie im gesamten deutschen Bundesgebiet wird allerdings die Quarantänepflicht bei der Einreise aus einem Risikogebiet im Ausland verkürzt: Sie wird von 14 auf 10 Tage reduziert. Reisende können frühestens nach fünf Tagen in Isolation die Quarantäne vorzeitig mit einem negativen Testergebnis beenden. Der Test darf frühestens fünf Tage nach der Einreise nach Deutschland vorgenommen worden sein.

Der deutsche Bund legte den 16 Bundesländer als Grundlage eine sogenannte Musterverordnung vor. Rechtlich umgesetzt werden muss das aber von den jeweiligen Landesregierungen. „Im Wesentlichen hat die bayerische Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) die Vorgaben der Musterverordnung umgesetzt“, sagte Huml. „Allerdings gibt es in Bayern weiterhin eine regelmäßige Testpflicht für Grenzgänger.“

Das bedeutet, dass Pendler und andere Menschen, die von Berufs wegen in ein Nachbarland fahren, sich jede Woche testen lassen müssen. Ausgenommen von den Quarantäne-Vorschriften sind unter anderem Soldaten aus NATO-Staaten und hochrangige Diplomaten.

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