FPÖ bringt Beschwerde gegen Bürgermeister Georg Willi ein
Innsbruck – Die Innsbrucker FPÖ hat gestern ihre Ankündigung wahrgemacht und beim Land Aufsichtsbeschwerde gegen BM Georg Willi (Grüne) eingebracht. Es geht um 4 Mio. Euro an – vom Personalamt kalkulierten – Mehrkosten im Personalbereich, die nicht in den Budgetentwurf für 2020 einflossen. Willi hat dazu ja erklärt, die „zusätzliche Anmeldung“ seitens des Personalamtes sei seinerzeit erst knapp vor dem Budget-gemeinderat eingetroffen, weshalb er ihr nicht mehr stattgegeben habe. Zudem habe er den „Spardruck aufrechterhalten“ wollen.
Aus Sicht der FPÖ war die Vorgangsweise „nicht rechtskonform“: Im Budgetvoranschlag müsse zwingend der „erforderliche“ Personalstand erfasst werden, dies sei „offenkundig nicht erfolgt“. Schon am 29. Oktober 2019 sei Willi klar gewesen, dass ein „Finanzierungsdelta“ von 4,8 Mio. Euro bestehe. Dass Willi den damaligen Personalamtsleiter zu Einsparungen habe „anspornen“ wollen, sei dabei „unmaßgeblich“ und ändere nichts an der Rechtslage.
Die FPÖ verweist erneut auf die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung des Finanzministeriums, wonach in einem Voranschlag sämtliche im folgenden Finanzjahr zu erwartenden Mittelverwendungen und -aufbringungen „in voller Höhe“ aufzunehmen seien.
Zudem ortet die FPÖ eine „offenkundig missbräuchliche Anwendung“ des Instruments Nachtragskredit. Dieses sei nur in jenen Fällen zulässig, die aus (neuen) Erkenntnissen „im Lauf des Finanzjahres“ resultieren.
Für die Innsbrucker SPÖ ist in der laufenden Debatte eines entscheidend – dass es keine Einsparungen beim Personal geben dürfe. „Es wäre gerade beim Personal wichtig gewesen, von vornherein auf Kostenwahrheit zu setzen und auf budgetäre Spiele zu verzichten“, meint GR Benjamin Plach. Den Vorwürfen der Opposition wie Amtsmissbrauch könne man aber genauso wenig abgewinnen. (TT, md)