Grundkauf rückgängig gemacht: Gemeinde St. Ulrich auf 232.000 Euro verklagt
Weil die Gemeinde St. Ulrich die Vereinbarung für einen Grundkauf rückgängig gemacht hat, trifft man sich vor Gericht.
Von Michael Mader
St. Ulrich a. P. – Nächstes Kapitel rund um das Gewerbegebiet in St. Ulrich: Wie berichtet hoben die Mandatare einen Beschluss aus dem Jahr 2012 auf, wonach Leonhard Waltl jun. 4000 Quadratmeter vom zukünftigen Gewerbegebiet zum Preis von 58 Euro pro Quadratmeter erhalten solle, wenn sein Vater auf ein Vorkaufsrecht verzichte.
Waltl hat daraufhin eine Aufsichtsbeschwerde bei der BH eingebracht – und die hat den Beschluss wegen eines formalen Fehlers „aufgehoben“. In der Oktober-Sitzung wurde der Beschluss zur Aufhebung der Vereinbarung aber erneut gefasst.
„Ich habe der Gemeinde schon im September geschrieben, dass ich aus Überzeugung nicht aufgebe, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen, und gebeten, auch wenn ich derzeit von meinem Standpunkt nicht abweichen möchte, dass auch die Gemeinde eine einvernehmliche Lösung sucht“, sagt der Betroffene.
Sollte ein schlagendes Argument gegen seinen Standpunkt geliefert werden, entlasse er die Gemeinde aus dem damaligen Vertrag. Dieses Angebot sei allerdings nicht angenommen worden.
Für Waltl bleibt nur noch der Gang zu Gericht.
„Die Gemeinde wird auf Übertragung des Gewerbegrundes gemäß Vertrag von 28.6.2012 bzw. auf die Anerkennung der Rechtmäßigkeit dieses Vertrages geklagt. Um meine Rechte zu sichern, musste ich klagen, denn die Gemeinde hat angekündigt, sich beim Verkauf nicht an den Beschluss von damals gebunden zu fühlen, und hätte wohl die Grundstücke verkauft“, erklärt Waltl.
Er habe großes Vertrauen, dass das Gericht den damals abgeschlossenen Vertrag als gültig einstuft. Denn Bürgermeisterin Brigitte Lackner und manchmal bis zu fünf Gemeinderäte hätten sich mit ihm im Jahr 2012 in Verhandlungen über drei Monate hinweg, ausgehend von völlig unterschiedlichen Standpunkten soweit geeinigt, dass dieser Vertrag zustande gekommen war. Waltl: „Diese Verhandlungen hat der Anwalt der Gemeinde im Hintergrund von Anfang an begleitet und hat schlussendlich in der Gemeinderatssitzung zum Abschluss dieses Vertrages geraten. Und bis zum August dieses Jahres hat auch die Gemeinde die Gültigkeit dieses Vertrages nicht angezweifelt.“
„Das ist seine Entscheidung, wenn er das macht. In der Gemeinde ist jedenfalls noch nichts eingetroffen,“ merkt Lackner an.