Einweisung in Anstalt nach Todesdrohung gegen US-Außenminister
In sozialen Netzwerken wird ja bekanntlich viel geschrieben. Nicht jedermann ist dabei bekannt, dass man für Drohungen oder Verhetzungen auch schnell strafrechtlich verfolgt werden kann. Ein besonders krasses Beispiel dazu wurde gestern am Landesgericht verhandelt. Dort wurde ein 23-jähriger Iraker nämlich wegen eines solchen Tweets für vorerst unbestimmte Zeit in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. 2015 war der Iraker illegal nach Österreich eingereist und war zuletzt in einem Unterländer Asylheim untergebracht. Dort war er im Jänner durch seine Aggressivität aufgefallen und wurde daraufhin in der Psychiatrie behandelt. Diagnose: Durch Cannabismissbrauch hatte sich eine paranoide Schizophrenie entwickelt.
Trotz Behandlung verschlechterte sich der Zustand bis heute. So glaubt der 23-Jährige, Spitzenpolitiker und der Neffe von US-Außenminister „Mike“ Pompeo zu sein. Mit diesem hatte er dann im Juli Meinungsverschiedenheiten. Es ging um die Ukraine und Deutschland. Zum Schluss twitterte der Asylwerber jedoch (übersetzt) auf Pompeos persönlichem Account: „Am Ende werde ich Dich töten!“ Eine Anzeige aus den USA folgte. Die Psychiaterin sah im Gutachten wenig Grund zur Hoffnung: „Auch heute hat er sich ja nicht einmal mehr verstellt. Er hat null Krankheitseinsicht, Wahnideen, aus denen Zufallsopfer entstehen können, und keinerlei Umfeld für eine gesicherte Behandlung. So bleibt er akut gefährlich, Übergriffe wie Körperverletzungen sind zu befürchten.“ So war der Iraker für die Drohung nicht zurechnungsfähig, muss jedoch in eine Anstalt – bis er geheilt ist.
___________________________________________________________________________________
Eine Art Corona-Freispruch erging gestern im Zweifel über einen Tschetschenen. Der hatte letzten Oktober am Rande der Bogenmeile Zigaretten am Automaten gekauft – und zwar mit geborgter Bankomatkarte. Laut Angeklagtem stammte sie von einem Landsmann, laut Polizei jedoch von einem Bestohlenen. Von Diebstahl wollte der Tschetschene aber partout nichts gewusst haben. Der Landsmann wird in Berlin vermutet und ist durch Corona weiter nicht greifbar – Freispruch. (fell)