Eurofighter-Verfahren endgültig eingestellt
Die Hoffnungen von Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) und der Regierung, die Eurofighter auf juristischem Weg loszuwerden, haben sich endgültig in Luft aufgelöst. Das Oberlandesgericht Wien hat die Beschwerden der WKStA und der Republik gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts des Betrugs bei der Beschaffung der Eurofighter im Jahr 2003 und beim sogenannten Vergleich im Jahr 2007 durch das Landesgericht für Strafsachen zurückgewiesen.
Die Einstellung erfolgte mit der Begründung, dass von den österreichischen Anklagebehörden im bisherigen dreieinhalbjährigen Ermittlungsverfahren der begründete Verdacht des Betrugs an der Republik Österreich nicht durch ausreichende eigene Ermittlungsergebnisse soweit dargestellt werden konnte. Somit wäre eine Fortsetzung der strafbehördlichen Ermittlungen nicht gerechtfertigt.
Damit sind alle strafrechtlichen Ermittlungen wegen des Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit der Beschaffung der Eurofighter in Österreich beendet, teilte Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur, Mittwochabend mit. Er zeigte für die Einstellung der Ermittlungen kein Verständnis. Diese lasse sich „nicht mit den Entscheidungen der deutschen und US-amerikanischen Strafbehörden und dem Bericht des Verfahrensrichters im 2019 beendeten Eurofighter-Untersuchungsausschuss in Einklang bringen“. Aber „Gerichtsentscheidungen schaffen Tatsachen, die zu akzeptieren sind“, so Peschorn.
Er habe Verteidigungsministerin Tanner über die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien unterrichtet. Die Finanzprokuratur wurde von der Ministerin beauftragt, gemeinsam mit den Experten des Ressorts die Konsequenzen, die sich aus der Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien ergeben, umfassend zu analysieren.