16-Jähriger überfiel Supermarkt: Haft und Anstaltseinweisung
30 Monate teilbedingte Haft und Anstaltseinweisung ergingen über einen Burschen, der mit dem Messer von alter Bekannter Geld forderte.
Von Reinhard Fellner
Innsbruck – Das Leben eines 16-Jährigen verlief bislang trotz geordneter familiärer Verhältnisse nicht gerade rund. Speziell die Gesellschaft mehrerer Personen führte für den Unterländer öfters zu Aggressionen und bereits zum mehrfachen Schulabbruch. Alkohol und Suchtmittel füllten die Freizeit des instabilen Burschen.
Im August beging der 16-Jährige dann allerdings eine Tat, die strafrechtlich zu den Kapitalverbrechen gehört: Raub. Motiv und Ausführung öffneten die Augen und machten gestern am Landesgericht vor einem Jugendgericht den Weg frei für eine stationäre psychiatrische Behandlung. So betrat der Bursche kurz nach 18 Uhr den heimischen Supermarkt und hatte nach Wein- und Bierkonsum erneut Lust auf ein Bier. Geld hatte er dafür aber keines eingesteckt. So ging er mit seinem Tuch maskiert in den Markt, holte sich ein Gemüsesackerl und legte es der ihm seit Jahren bekannten Kassiererin auf das Förderband.
„Verblas dich“
„Tu des Geld da eini!“, forderte der Bursche darauf von der 58-Jährigen. Beim zweiten Mal hielt er der Frau sein großes Butterfly-Messer vor. Diese bemerkte erst dadurch, dass es sich um einen echten Überfall handelte. Die Reaktion fiel jedoch souverän und umsichtig aus: „Ich sagte ihm, dass ich ihm kein Geld geben könne. Ich wollte ihm helfen, dass er keinen Blödsinn macht. Ich erkannte ihn ja sofort, seit er klein ist, kenne ich ihn, es war wie ein Beschützerinstinkt“, erklärte die mutige Kassiererin gestern vor dem Schöffensenat. Rein zufällig war dann auch noch die Kasse nicht aufgegangen. Ein deutscher Urlauber, der den 16-Jährigen von einer Hütte her kannte, ergriff ebenfalls die Initiative: „Verblas dich“, rief er dem jungen Räuber zu und fasste ihn am Arm.
Die Flucht des 16-Jährigen dauerte dann nur noch kurz. Verteidiger Manfred Monitzer zweifelte aufgrund von fast zwei Promille Blutalkohol dann an der Zurechnungsfähigkeit bei der Tat. Über eine Stunde erklärte Psychiater Gerald Suttner dann auf eingehende Fragen von RA Monitzer, warum derzeit für den Burschen kein Weg an einer stationären psychiatrischen Behandlung vorbeiführe. Die Delikte wurden dazu mit 30 Monaten Haft, 20 davon bedingt, sanktioniert.