Lockdown bringt Massentests - Verwirrung um Verordnung
Der zweite harte Corona-Lockdown, der ab Dienstag in Österreich beginnt, wird von Massentestungen begleitet werden. Das kündigte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) am Sonntag an. Für Verwirrung sorgen wieder einmal die neue Lockdown-Verordnung und die Regelung zur Sonderbetreuungszeit für Eltern.
Kurz will ähnlich wie in der Slowakei vor der neuerlichen Öffnung am 7. Dezember möglichst viele Menschen testen, unter anderem Lehrer und in einem noch größeren Schritt auch vor Weihnachten Massentests durchführen, um möglichst sichere Feiertage zu ermöglichen, kündigte der Kanzler an.
Etwas zurückhaltender äußerte sich dazu Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne): „Wir sind derzeit mitten im Arbeitsprozess über die Vorgehensweise nach dem Lockdown. Ein wesentlicher Teil davon können Massentests sein. Inhalte, Zielgruppen und weitere Vorgehensweise werden aktuell in Expertengespräche definiert“, hieß es in einer Stellungnahme gegenüber der APA.
Entgegen den bisherigen Annahmen verkündeten Arbeitgebervertreter und das Arbeitsministerium am Sonntag, dass der Lockdown alleine noch keinen Rechtsanspruch von Eltern auf Sonderbetreuungszeit begründet. Der Rechtsanspruch gelte nur, wenn Schulen und Kindergärten komplett geschlossen sind - diese stehen im Lockdown aber zumindest für Betreuung zur Verfügung.
Der Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit für Eltern von bis zu vier Wochen wurde nach langem Kampf zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern vereinbart und wird kommende Woche im Nationalrat beschlossen. Den Dienstgebern werden die anfallenden Kosten vom Bund abgegolten. Anschober hatte am Samstagabend noch behauptet, dass der Rechtsanspruch trotz offener Schulen bestehe. Dem widersprach am Sonntag das Arbeitsministerium.
Ebenfalls umstritten war am Sonntag eine Formulierung in der neuen Verordnung, wonach im Lockdown Treffen mit „einzelnen engsten Angehörigen“ bzw. mit „einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich Kontakt gepflegt wird“ zulässig sind. Es war am Sonntag nicht klar, ob Kontakte auf „eine einzelne Person“ oder einige wenige beschränkt sind. Bis zum Beschluss der neuen Regeln am Abend im Hauptausschuss es Nationalrats soll das geklärt werden.
Kritik am Vorgehen der Regierung kam erwartungsgemäß von der Opposition. Die SPÖ stimmt dem verschärften Lockdown im Hauptausschuss diesmal nicht zu. Parteichefin Pamela Rendi-Wagner hält eine „Notbremse“ zwar für notwendig, sie lehnt die Umstellung der Schulen auf Fernunterricht aber ab. „Die Daten zeigen: Schulen zusperren hat wenig Nutzen und sehr große Nebenwirkungen“, kritisierte Rendi-Wagner in einer Pressekonferenz. Außerdem warnte sie vor einem „Blindflug“ der Regierung in einen dritten Lockdown.
Die NEOS begrüßten die geplanten Massentests, sind aber ebenfalls strikt gegen den Fernunterricht. Parteichefin Beate Meinl-Reisinger geht davon aus, dass sich Betroffene an den Verfassungsgerichtshof wenden werden. Sie bekräftigte, dass die NEOS im Hauptausschuss Sonntagabend dem Paket nur ohne Schulschließungen zustimmen würden.
Die FPÖ lehnte alles ab, Lockdown wie Massentest. „Zuerst steckt ÖVP-Kanzler Kurz die Österreicher in ‚Isolationshaft‘, dann sollen zwangsweise verordnete Massentestungen folgen, die dann relativ nahtlos in die Zwangsimpfung der Bevölkerung übergehen sollen“, meinte die blaue Vizeklubchefin Dagmar Belakowitsch in einer Aussendung. Die Schulschließungen nannte sie einen „bildungspolitischen Supergau“.
Die Rechtsanwaltskammer appellierte indes an die Behörden, bei der Kontrolle des Lockdowns auf Strafen zu verzichten und stattdessen auf Ermahnung zusetzen. Der aktuelle Entwurf ist aus Sicht von Präsident Rupert Wolff „sehr viel genauer und sorgfältiger gemacht als die Vorgänger-Verordnungen“. Allerdings kritisiert Wolff im APA-Interview teils falsche Angaben der Regierung über die Ausgangsbeschränkungen. Klare Regeln fordert er für berufstätige Eltern.
„Ich würde mir wünschen, dass die Politik klarer kommuniziert, weil nur wenn die Bevölkerung das alles versteht, wird sie das auch akzeptieren“, deponiert Wolff. Er kritisiert, dass am Samstag zuerst davon die Rede war, dass das Verlassen des privaten Wohnbereiches nur aus vier Gründen zulässig wäre. Tatsächlich stehen in der Verordnung aber neun Ausnahmen. Und auch die zuerst von Kanzler Kurz in den Raum gestellte Einschränkung auf nur eine haushaltsfremde Kontaktperson findet sich in der Verordnung nicht.
Nur mit klaren Strategien, einem substanziellen Aufbau der Kontaktnachverfolgung und belastbareren Daten für Forscher können nach dem nunmehrigen Beschluss für einen harten Lockdown weitere derartige Maßnahmen verhindert werden, sagte der Simulationsforscher Niki Popper am Sonntag zur APA. Sonst passiere das hinreichend Absehbare - nämlich der erneute, rasche Anstieg der Covid-Fallzahlen nach dem Lockdown. „Testen, Tracen, Isolieren“ müsse nach dem zweiten Herunterfahren einer klaren, nachhaltigen Strategie folgen und verbindlich und schnell funktionieren.
Es gebe im Umgang mit der Epidemie noch immer „große Probleme, die man für die Zukunft lösen müsste“, sagte der Wissenschafter von der Technischen Universität (TU) Wien. Die Datenlage, auf der Popper und sein Team im Rahmen des Prognosekonsortiums ihre Vorschauen erstellen, sei immer noch nicht zufriedenstellend.