Luciles Mörder wollte Eltern Trauerkosten verweigern
Die Ermordung der französischen Austauschstudentin Lucile im Jänner 2014 in Kufstein mündete nun gestern am Oberlandesgericht (OLG) in einem allerletzten Justizakt gegen den im Oktober bereits rechtskräftig verurteilten Mörder. Der 43-jährige Fernfahrer aus Rumänien hatte nach seinem Schuldspruch im heurigen Juni nämlich vor dem Schwurgericht sofort Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Schuldspruch sowie den Zuspruch von Trauerschmerzensgeld und Begräbniskosten an Luciles Eltern erhoben. 14.277 Euro (davon 10.000 Euro Schmerzensgeld) hatte Anwalt Michael Hohenauer jeweils für die Hinterbliebenen einst vor den Geschworenen angemeldet.
Der Mörder ihrer Tochter brachte in seiner Berufung nun noch vor, dass die Rechnungen für das Begräbnis und Trauerkosten allesamt in französischer Sprache abgefasst gewesen seien und somit keine Gültigkeit nach der Strafprozessordnung gehabt hätten. Dem Vorbringen widersprach das OLG gestern. Sowohl Inhalt und Höhe seien gerechtfertigt – der Zuspruch erfolgte rechtskräftig. Ein letztes Wort wollte der Rumäne dazu nicht verlieren.
Es war das letzte Zusammentreffen mit der Tiroler Justiz für den zweifach verurteilten Mörder. Für ihn geht es nun direkt zurück nach Deutschland, wo er bereits 2017 zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden war. Das Tiroler Erstgericht wird in Kürze die Rücküberstellung des 43-Jährigen beantragen. Gestört wurde die Verhandlung durch eine Zuhörerin, die den Rumänen offenbar schon vorab in der Justizanstalt besucht hatte und gestern verlangte, gehört zu werden. Dies lehnte der OLG-Senat jedoch als gesetzwidrig ab und rief die Polizei. Trotzdem rief die Frau: „Er hat niemanden umgebracht, sondern man hat jetzt ihm das Leben genommen!“
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In einer Zweierbeziehung war es vor der Hochzeit des Paars zu Übergriffen des Mannes gekommen, die in Körperverletzungen mündeten. Am Landesgericht kam es dennoch zu einem Freispruch. Grund: Die nunmehrige Gattin zog alle ihre Aussagen zurück. Die Richterin mahnte dennoch: „Gewalt gegen Frauen wird in Österreich nicht akzeptiert!“ (fell)