Tote 13-Jährige: Erneuter Prozess gegen Eltern in Krems

Am Landesgericht Krems wird am Dienstag der Tod einer 13-Jährigen infolge einer nicht behandelten chronischen Bauchspeicheldrüsenentzündung erneut juristisch aufgearbeitet. Nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) die Strafaussprüche vom Februar für die Eltern - jeweils fünf Jahre Haft - aufgehoben hat, muss die Strafe für die deutschen Staatsbürger nun neu bemessen werden. Angelastet wird den beiden grobe Vernachlässigung einer unmündigen Person mit Todesfolge.

Das Ableben der 13-Jährigen aus dem Bezirk Krems am 17. September 2019 sorgte nach dem verzögerten Bekanntwerden für mediales Aufsehen. Grund dafür war, dass die Eltern eine Behandlung des Mädchens über längere Zeit hinweg aus religiösen Gründen unterlassen hatten. Als Mitglieder der evangelikalen Religionsgemeinschaft „Gemeinde Gottes“ vertraute das Duo auf Gott anstatt auf die Ärzte und zog Fasten und fortwährende Gebete für eine Heilung einer medizinischen Behandlung vor.

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